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Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 18 Seiten

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Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2018/1862, (EU) 2018/1861 und (EU)

2018/1860 . BB

die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen oder im Inland verantwortlichen kantonalen Polizeibehörden das SIRENE-Büro.

3Ist im Zusammenhang mit einer Ausschreibung im SIS eine Konsultation der zuständigen Behörden anderer Schengen-Staaten erforderlich, so erfolgt diese via das SIRENE-Büro. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten des Verfahrens.

Art. 68c Rückkehrbestätigung

1Verlässt der im SIS gemäss Artikel 68a Absatz 1 ausgeschriebene Drittstaatsangehörige den Schengen-Raum, ist durch die zuständige Grenzkontrollbehörde zuhanden des SIRENE-Büros eine Rückkehrbestätigung auszustellen. Das SIRENE-Büro übermittelt die Bestätigung zwecks Löschung der Ausschreibung im SIS zur Rückkehr an den ausschreibenden Schengen-Staat.

2Das SIRENE-Büro leitet Rückkehrbestätigungen von anderen Schengen-Staaten an die ausschreibende Behörde in der Schweiz weiter zwecks Löschung der Ausschreibung.

3Hat eine Schweizer Behörde einen Rückkehrentscheid erlassen, so stellt die zuständige Grenzkontrollbehörde die Rückkehrbestätigung zuhanden der zuständigen Schweizer Behörde aus zwecks Löschung der Ausschreibung.

Art. 68d Löschung von Ausschreibungen im SIS

1Die Löschung von Ausschreibungen gemäss Artikel 68a Absatz 1 im SIS erfolgt durch die ausschreibende Behörde, sobald:

a. die betreffende Person den Schengen-Raum verlassen hat; oder

b. die Entscheide widerrufen oder annulliert worden sind; oder

c. bekannt ist, dass die betreffende Person die Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA-Staates erhalten hat.

2Die Löschung von Ausschreibungen gemäss Artikel 68a Absatz 2 im SIS erfolgt durch die ausschreibende Behörde, sobald:

a. die Dauer des Einreiseverbots oder der Fernhaltemassnahme der Landesverweisung abgelaufen ist;

b. die Entscheide widerrufen oder annulliert worden sind;

c. bekannt ist, dass die betreffende Person die Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA-Staates erhalten hat.

3Bei der Löschung von Ausschreibungen zur Rückkehr, nachdem die betreffende Person den Schengen-Raum verlassen hat, wird die entsprechende Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung unverzüglich im SIS aktiviert.