Vorlage
Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 18 Seiten
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Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2018/1862, (EU) 2018/1861 und (EU)
2018/1860. BB
5Das SEM oder das Bundesamt für Polizei (fedpol) können die Daten zwecks SIS-Ausschreibungen in einem automatisierten Verfahren in das N-SIS und SIS überführen.
Art. 355e Abs. 1
1Das fedpol führt die zentrale Stelle (SIRENE-Büro) für den Austausch von Zusatzinformationen mit den Schengen Staaten.
5. Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes vom 13. Juni 200821
Art. 15 Automatisiertes Polizeifahndungssystem
1Fedpol betreibt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein automatisiertes Personen- und Sachfahndungssystem. Dieses dient den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone bei der Erfüllung folgender Aufgaben:
a. Verhaftung von Personen oder Ermittlung ihres Aufenthaltes im Rahmen einer Strafuntersuchung oder eines Straf- und Massnahmenvollzuges;
abis. Suche nach tatverdächtigen Personen, deren Identität unbekannt ist;
b. Durchführung von Massnahmen zum Schutz von Personen:
1. Anhaltung oder Gewahrsamnahme bei Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen oder fürsorgerischer Unterbringung,
2. Verhinderung von internationaler Kindesentführung, auf Anordnung einer richterlichen Behörde oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde,
3. Anhaltung von erwachsenen urteilsfähigen Personen im Interesse ihres eigenen Schutzes, mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf Anordnung der kantonalen Polizeibehörden;
c. Ermittlung des Aufenthaltes vermisster Personen sowie deren Anhaltung oder Gewahrsamnahme;
d. Durchführung von Fernhalte- und Zwangsmassnahmen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern nach Artikel 121 Absatz 2 BV, nach Artikel 66a oder 66abisStGB22 oder Artikel 49a oder 49abisMStG23, nach dem AIG24 oder nach dem Asylgesetz vom 26. Juni 199825 (AsylG);
21 SR 361
22 SR 311.0
23 SR 321.0
24 SR 142.20
25 SR 142.31