Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/70: Verordnung über die Auskunft zu Massnahmen des Erwachsenenschutzes · 16 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Verordnung über die Auskunft zu Massnahmen des Erwachsenenschutzes
• Da schriftliche Auskünfte für gehörlose Personen oft nur schwer verständlich seien, müsse
bei Bedarf eine mündliche Erklärung unter Beizug eines professionellen Gebärdensprachdolmetschers beantragt werden können.173
• Verlangt wird zudem der Einbezug des Kindesschutzes174 sowie eine Harmonisierung der
Verordnung mit dem Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (HEsÜ)175.176
• Verschiedentlich wurden Anmerkungen zum Begleitbericht gemacht und Ergänzungen
bzw. Anpassungen vorgeschlagen.
5 Einsichtnahme
Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren177 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Internetseite der Bundesverwaltung zugänglich.178
173SGB-FFS
174Vgl. dazu auch Ziff. 4.1
175SR 0.211.232.1; Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen, HEsÜ)
176GE
14/16177 SR 172.061