Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/70: Verordnung über die Auskunft zu Massnahmen des Erwachsenenschutzes · 16 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Verordnung über die Auskunft zu Massnahmen des Erwachsenenschutzes

Zusammenfassung

Die Verordnung wurde in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen. Bei der Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden findet sie Zustimmung, die andere Hälfte lehnt sie ab. Der Eingriff in die Vollzugsautonomie wird seitens einer grossen Zahl von Kantonen kritisiert. Die Erteilung von Auskünften über Erwachsenenschutzmassnahmen funktioniere in der Praxis problemlos.

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Verordnung über die Auskunft zu Massnahmen des Erwachsenenschutzes (VE) dauerte vom 27. September 2019 bis zum 17. Januar 2020. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte

Organisationen.

Stellung genommen haben 26 Kantone, 2 politische Parteien und 10 Organisationen. Insgesamt gingen damit 38 Stellungnahmen ein.

3 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.1

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben,

findet sich im Anhang.

3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf

3.1 Generelle Beurteilung

Die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden zum VE fallen kontrovers aus. Fast die Hälfte von ihnen beurteilt den Entwurf positiv, ebenso viele lehnen ihn hingegen ab.

Einige wenige Vernehmlassungsteilnehmende beziehen nicht explizit für oder gegen den Entwurf Stellung, sondern lassen eine ambivalent-ablehnende Haltung erkennen.2 Ein Kanton sowie zwei Organisationen lassen sich nicht generell, sondern nur bezüglich einzelner Bestimmungen vernehmen.3

Eine grössere Zahl von Vernehmlassungsteilnehmenden4 verweist in ihren allgemeinen Bemerkungen zum VE auf die Empfehlungen der KOKES zur «Auskunft über das Vorliegen und die Wirkungen einer Massnahme des Erwachsenenschutzes»5. Ungeachtet ihrer Haltung zum VE stimmen sie dabei darin überein, dass diese Empfehlungen in der Praxis gut

funktionierten und keine Probleme im Zusammenhang mit der Auskunft über Erwachsenenschutzmassnahmen bekannt seien6. Vernehmlassungsteilnehmende, die sich in der Folge positiv zum VE äusserten, erkennen zwar dessen im Vergleich zu den Empfehlungen der KOKES erhöhte Regelungsdichte bzw. dessen erhöhten Konkretisierungsgrad, begrüssen jedoch den Zweck einer schweizweit rechtsgleichen Anwendung und Auslegung von Artikel

1 ZFS, SSV, SVBB

2 AG, GE, GR

3 SO; KBKS, SGB-FFS

4 AG, AI, AR, BE, BS, GR, LU, NW, VS, ZH; KOKES

5 Auskunft über das Vorliegen und die Wirkungen einer Massnahme des Erwachsenenschutzes (nArt. 451 Abs. 2 ZGB), Empfehlungen des Arbeitsausschusses KOKES vom Mai 2012, abrufbar unter: www.kokes.ch > Dokumentation > Auskunft über das Vorliegen und die Wirkungen einer Massnahme des Erwachsenenschutzes (nArt. 451 Abs. 2 ZGB)

6 AI, LU, NW, SG, ZH; KESB Toggenburg, KESB Werdenberg, KOKES 3/16