Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/78: Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) · 71 Seiten

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Art. 52 Bereitstellung von Daten

Aufgrund der Europäischen Verordnung vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) hat die ICANN eine umfassende Reform des WHOIS-Dienstes durchgeführt. Neu sind die öffentlichen Informationen über die zugeteilten Domain-Namen in den gTLDs und deren Halterinnen und Halter allen zugänglich.

Diese Reform führte in einem ersten Schritt dazu, dass der ICANN-Vorstand am 17. Mai 2018 eine temporäre Spezifikation für gTLD-Registrierungsdaten (Temporary Specification for gTLD Registration Data) verabschiedete, in der die Anforderungen an die Verarbeitung von DNS-Daten festlegt sind und auf sehr restriktive Weise die personenbezogenen Daten bestimmt werden, die ab dem 25. Mai 2018 im WHOIS veröffentlicht werden dürfen. Die «.swiss»-Registerbetreiberin, die als Verwalterin einer gTLD den diesbezüglich von der ICANN verabschiedeten Spezifikationen unterliegt, hat diese neuen Anforderungen umgesetzt.

Die temporäre Spezifikation wurde am 20. Mai 2019 durch eine Übergangsrichtlinie für gTLD-Regist- rierungsdaten (Interim Registration Data Policy for gTLDs) ersetzt, die den Inhalt der Spezifikation weitgehend übernimmt und auf den Empfehlungen des ICANN-Vorstands vom 15. Mai 2019 beruht (aus dem Abschlussbericht zur temporären Spezifikation für gTLD-Registrierungsdaten vom 20. Feb- ruar 2019). Ausserdem werden zahlreiche Arbeiten zum WHOIS-Dienst innerhalb der ICANN und ins- besondere des EPDP-Teams (Expedited Policy Development Process) in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden wie dem Europäischen Datenschutzausschuss weitergeführt. Diese Arbeiten dürften schliesslich dazu führen, dass der ICANN-Vorstand im Jahr 2020 eine Richtlinie für gTLD-Registrie- rungsdaten verabschieden wird, die den Anforderungen der DSGVO entspricht. Gefährdet wird dieses Vorhaben jedoch durch regulatorische Eingriffe der US-amerikanischen Agentur NTIA (National Tele- communications and Information Administration), die ungeduldig wird und bis im November 2019 er- hebliche Fortschritte fordert.

Mit den neuen Spezifikationen der ICANN dürfen praktisch keine personenbezogenen Daten von Hal- terinnen und Haltern von Domain-Namen im WHOIS mehr veröffentlicht werden:

- Alle Identifizierungsangaben (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Ad-

resse) der Halterinnen und Halter sowie der Administratorinnen und Administratoren von Domain-Namen wurden aus dem WHOIS entfernt. Derzeit wird innerhalb der ICANN diskutiert, ob die Identifizierungsangaben von juristischen Personen, die nicht unter den Schutz der DSGVO fallen, die Namen von Organisationen, die Halterinnen von Domain-Namen sind, Daten über technische Kontakte und ein bestimmter geografischer Standort der Halterinnen und Halter veröffentlicht werden dürfen oder nicht. Darüber hinaus sollte es möglich sein, im WHOIS Identifizierungsanga- ben und Kontaktinformationen zu veröffentlichen, wenn die Halterinnen und Halter ihre Zustim- mung geben.

- Die Daten über die Domain-Namen selber werden wie in der Vergangenheit weiterhin in der

WHOIS-Datenbank veröffentlicht. Dazu gehören die Bezeichnung des zugeteilten Domain-Na- mens und der entsprechende ACE-String, Informationen zum technischen, operationellen oder administrativen Status des betreffenden Domain-Namens, Daten der zugeteilten Namensserver bei den aktivierten Domain-Namen und Informationen darüber, wie die Halterin oder der Halter des betreffenden Domain-Namens und/oder dessen technisch verantwortliche Person kontaktiert werden können. Dabei kann es sich um einen Link zu einem elektronischen Formular auf der Website der Registerbetreiberin handeln, das mit einem Captcha gegen Spam geschützt ist und es ermöglicht, den Inhalt der Nachricht an die E-Mail-Adresse des betreffenden Kontakts weiter- zuleiten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Registerbetreiberin eine anonyme virtu- elle E-Mail-Adresse im WHOIS veröffentlicht, über die der betreffenden Kontaktperson des Do- main-Namens eine Nachricht gesandt werden kann (per Umleitung an deren tatsächliche Ad- resse).

49/71 Revision der Verordnungen zum FMG – Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens