Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/16: Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen (Umsetzung der Motion 12.3814) · 17 Seiten
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5 Auswertung der Vernehmlassung im Einzelnen
Zu den einzelnen Artikeln und Themen wurden folgende Bemerkungen, Kritikpunkte und Anträge vorgebracht:
5.1 Themenbezogene Bemerkungen
Säule 3b im Vergleich zur AHV und zur 2. Säule
SP und SGB sind sich einig, dass die Steuersenkung für Anleger und Anlegerinnen der Säu- le 3b massiv wäre. Würde der maximale technische Zins der FINMA herangezogen, würde die Berechnung für die Leibrentenversicherungen einen steuerbaren Ertragsanteil von 1 Pro- zent anstelle von heute 40 Prozent und für Leibrenten von 5 Prozent ergeben. Damit werde die angemahnte Überbesteuerung in eine nicht zu rechtfertigende Unterbesteuerung ver- wandelt. Als Gründe dafür nennt die SP zudem, dass für die Steuerberechnung der Vorsor- getarif zur Anwendung komme, die tiefstmöglichen Zinssätze gewählt und bei den Über- schussleistungen lediglich 70 Prozent für den steuerbaren Anteil angerechnet würden. SP und SGB sind der Auffassung, dass es angesichts des Reform- und Finanzbedarfs in der AHV und der 2. Säule nicht angebracht sei, nun eine massive Steuerentlastung in der Säule 3b vorzunehmen. Für die SP hat sich zudem die Vorlage sehr weit vom Anliegen der ur- sprünglichen Motion entfernt. Es gehe hier nicht mehr um den Rückkauf zu Lebzeiten und die Rückgewähr im Todesfall. Auch die periodischen Rentenleistungen hätten gemäss Moti- on explizit steuerlich weiterhin mit dem pauschalen Ertragsanteil erfasst werden sollen. Für den SGB ist die Vorlage analytisch ungenügend begründet. So gebe der Bundesrat die Ver- teilungswirkung nicht an. Für den SGB und die SP ist somit unklar, wer von der Neuregelung profitieren würde und in welchem Umfang. Sie halten fest, dass heute nur ein Drittel aller Erwerbstätigen mit einem Säule 3a-Konto den Maximalbetrag einzahle. Das entspreche 13 Prozent aller Steuerpflichtigen. Der SGB vermutet, dass eine Privilegierung der Säule 3b einer mutmasslichen Erleichterung für die Top-Einkommen entspreche. Das würde er ableh- nen.
Die FER und der CP beobachten bereits heute eine Benachteiligung der 2. Säule gegenüber der Säule 3b, weil die volle Rente der Einkommensteuer zugeführt werde. Mit der Neurege- lung werde der Steuervorteil für Renten aus der Säule 3b und damit die Diskriminierung der
2. Säule verstärkt. Sie sind der Ansicht, dass der Anreiz zur Aufnahme von Kapital aus der obligatorischen und überobligatorischen 2. Säule unerwünschte Auswirkungen haben könn- te, indem Gelder aus der 2. Säule in die Säule 3b verschoben würde. Sie erinnern an die Debatte über die Beschränkung des Vermögensbezugs aus der obligatorischen 2. Säule, die im Rahmen der Revision der Ergänzungsleistungen stattgefunden habe (in Kraft seit dem 1. Januar 2021). Deshalb rufen sie dazu auf, ein Gleichgewicht der steuerlichen Behandlung im Vergleich zur 2. Säule zu fördern. FER fügt an, dass dies auch deshalb wichtig sei, weil die Senkung des Steuersatzes vor allem denjenigen zu Gute kommen dürfte, die einen ho- hen Grenzsteuersatz haben.
Für die CVP bestehen Befürchtungen, dass mit der Neuregelung Anreize geschaffen werden könnten, aus steuerlichen Gründen einen Kapitalbezug aus der zweiten Säule mit anschlies- sendem Kauf einer Leibrente vorzunehmen. Die CVP gehe aber nicht davon aus, dass dies bei einer angemesseneren Besteuerung der Leibrente in den überwiegenden Fällen Sinn mache und weder einen steuerlichen Vorteil ergäbe noch versicherungstechnisch sinnvoll sei. Dies dürfte deshalb, wenn überhaupt, nicht in hoher Zahl vorkommen.