Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/16: Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen (Umsetzung der Motion 12.3814) · 17 Seiten
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Mindereinnahmen
Die Kantone SH und VD sowie die SP, der SGB und einzelne Mitglieder des SSV kritisieren die hohen Mindereinnahmen für die Kantone und Gemeinden. Für den Kanton SH ist mit spürbaren Steuerausfällen zu rechnen. Deshalb stelle sich die Frage nach der Opportunität des Reformprojekts im jetzigen Zeitpunkt. Bei der Festsetzung des Zeitpunkts des Inkrafttre- tens der Gesetzesnovelle sei diesem Gesichtspunkt jedenfalls Rechnung zu tragen. Die SP ist der Ansicht, dass angesichts der dramatischen Finanzlage von Bund und Kantonen nach der Corona-Krise diese Mindereinnahmen von 67 Millionen Franken nicht zu verantworten wären. Nach dem SGB gliedert sich diese Neuregelung in eine Reihe von Vorlagen ein, die der SGB angesichts der aktuell sehr herausfordernden Finanzlage des Bundes und der Kan- tone nicht für prioritär hält. Einzelne Mitglieder des SSV halten fest, dass sie von bereits be- schlossenen und in Erarbeitung befindlichen Vorlagen im Steuerbereich besonders betroffen seien und empfindliche Einbussen am Steuersubstrat feststellen bzw. erwarten würden. Sie fordern deshalb im Gegenzug eine umfanggleiche Kompensation der Ertragsausfälle.
Die SVP hält fest, dass der SVV die Mindereinnahmen für den Bund und Kantone in der Hö- he von 45 Millionen Franken schätzt. Diese kämen aber insbesondere dem Mittelstand zu Gute und seien zu unterstützen.
Für den SVV wurden die finanziellen Auswirkungen der Vernehmlassungsvorlage zu hoch angesetzt. Die Schätzung auf Basis der angegebenen Daten sei für sie nur beschränkt nachvollziehbar. Die Analysen des SVV unter Beizug eines repräsentativen Rentenversiche- rungsbestandes hätten eine Verminderung der direkten Bundessteuer von 8 Mio. und bei den Kantonen von 33 Mio. ergeben (unter Berücksichtigung des Kantonsanteils der direkten Bundessteuer). Die verminderten Beträge seien insbesondere auf folgende Faktoren zurück- zuführen:
- Die finanziellen Auswirkungen der Reform bei Kapitalleistungen aus Rentenversicherun-
gen sind bedeutend kleiner verglichen mit den Auswirkungen bei periodischen Leistun- gen.
- Mehrerträge im Bereich der Erbschaftssteuer.
- 90 Prozent der periodischen Leistung basieren auf technischen Zinsen, welche zwischen
2 bis 3.75 Prozent liegen.
- Aus tendenziell höheren Überschussanteilen resultiert ein fiskalischer Mehrertrag.
- Höhere Verwaltungseffizienz kommt ökonomisch «Mehreinnahmen» gleich.
Publikation notwendiger Daten durch die ESTV
Die Kantone AR, AG, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, die FDK und die SSK wünschen, dass die ESTV eine Liste mit den annualisier- ten Renditen von Bundesobligationen mit zehnjähriger Laufzeit publiziert.
Der Kanton NE erhofft sich dadurch auch für die Leibrenten- und Verpfründungsverträgen, bei denen keine Bescheinigungspflicht vorgesehen sei, ein einfacheres Besteuerungsverfah- ren. Für die Kantone GE und ZG würden damit die Daten für die Steuerpflichtigen und Steu- erbehörden einfach und zentral zugänglich. Sie beantragen, dass die ESTV jeweils jährlich gleich die Ertragsanteile nach Artikel 22 Absatz 3bisBuchstabe a VE-DBG und Artikel 7 Ab- satz 2bisBuchstabe a VE-StHG bzw. Artikel 22 Absatz 3bisBuchstabe c VE-DBG und Artikel 7 Absatz 2bisBuchstabe c VE-StHG publiziert. ZG schlägt vor, dies im Rahmen der Kursliste oder eines Rundschreibens zu machen. Auch für den Kanton SZ ist es im Hinblick auf die Deklaration und Veranlagung wichtig, dass die ESTV die notwendigen Informationen, insbe- sondere die steuerbaren Ertragsanteile, in einem jährlichen Rundschreiben publiziert.