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Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 9 Seiten
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Daten, die nicht vom eigenen Fahrzeug erhoben werden, nur dann bearbeiten können, wenn deren Zuverlässigkeit und Integrität gewährleistet ist.
Art. 25b Fahrmodusspeicher
1Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem müssen mit einem Fahrmodusspeicher ausgerüstet sein. Dieser muss mindestens aufzeichnen:
a. den Wechsel der Wahrnehmung der Fahraufgaben zwischen dem
Fahrzeugführer und dem Automatisierungssystem;
b. die Übernahmeaufforderungen des Automatisierungssystems; und
c. das Auftreten von technischen Störungen.
2Die vom Fahrmodusspeicher aufgezeichneten Daten müssen dem Fahrzeughalter zugänglich sein und von diesem ausgelesen werden können.
3Der Bundesrat regelt:
a. die Aufzeichnung weiterer Daten, insbesondere der Zeit- und der
Ortsdaten;
b. die Aufbewahrung und die Vernichtung der Daten;
c. den Zugang der Vollzugsbehörden und Dritter zu den Daten.
Art. 25c Datenschutz
Automatisierungssysteme und Fahrmodusspeicher müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Der Datenschutz ist zu gewährleisten.
Art. 25d Versuche mit Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem
1Das ASTRA kann befristete Versuche mit Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem bewilligen. Dabei kann es auch Versuche mit Fahrzeugen bewilligen, die keinen Fahrzeugführer benötigen, ohne dass dafür bestimmte Strecken festgelegt werden.
2Im Rahmen der Bewilligung kann es vorsehen, dass von den geltenden Bestimmungen abgewichen wird. Die Verkehrssicherheit muss jederzeit gewährleistet sein.
3Es kann den Entscheid über Versuche, die den regionalen Rahmen nicht übersteigen, im Einzelfall den Kantonen übertragen.
Art. 52 Sportliche Veranstaltungen
1Öffentliche Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen sind verboten. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen oder das Verbot auf andere Arten von Motorfahrzeugrennen ausdehnen. Er berücksichtigt bei seinem Entscheid vor allem die Erfordernisse der Verkehrssicherheit, der Verkehrserziehung und des Umweltschutzes.