Bericht SVG
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 49 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht
Auf internationaler Ebene werden folgende Automatisierungsstufen unterschieden:
Abb. 1: Stufen der Fahrzeugautomatisierung nach Norm SAE J30167
Im Rahmen der vorliegenden Revision werden Fahrzeuge der Stufen 1 und 2 als Fahrzeuge mit Assistenzsystemen und Fahrzeuge der Stufen 3 bis 5 als Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen bezeichnet.
Gemäss aktueller Rechtslage können Automatisierungssysteme grundsätzlich bereits in Fahrzeuge eingebaut und während der Fahrt unter Beachtung der geltenden Vorschriften verwendet werden. Die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer wird durch deren Einsatz aber nicht von ihren oder seinen Aufmerksamkeits- und Beherrschungspflichten entlastet. Sie oder er bleibt auch bei aktiviertem System vollumfänglich für das Fahrverhalten des Fahrzeugs verantwortlich. Diese Rechtslage wird aber dann nicht mehr adäquat sein, wenn Fahrzeughersteller den Nachweis erbringen, dass die eingebauten Automatisierungssysteme ein sicheres, flüssiges und effizientes Fahren ermöglichen, ohne dass die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer permanent das Fahrgeschehen überwachen und sich für einen Eingriff im Sinne der Übersteuerung des Systems bereithalten muss.
Die Anforderungen an Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen und die Auswirkungen auf die Pflichten der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers werden voraussichtlich in den nächsten Jahren auf internationaler Ebene definiert.
7 Automatisierungsstufen gemäss SAE International, J3016 JUN2018.