Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten

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Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG

Möglichkeiten der Digitalisierung so eingesetzt, dass die Sicherheit an der Grenze und im Inland durch eine gezieltere, datenbasierte Risikoanalyse gestärkt wird. Wie in der DaziT-Botschaft182 festgehalten, wird zudem geschätzt, dass die Regulierungskosten dadurch jährlich um rund 125 Millionen Franken gesenkt werden können.

Befähigen Selektionieren Intervenieren

Bereitstellen von Gegenüber Registrieren & Intervenieren & Festsetzen & Prüfen von

Informationen beraten Bewilligen Anmelden Plausibilisieren Aktivieren Selektionieren Aufgreifen Verfügen Unternehmen & Nachbearbeiten Prozessen

Abbildung 1: Digitaler Zollabfertigungsprozess

Wesentlich für die Digitalisierung und Modernisierung des BAZG ist ein vereinfachter und durchgängig digitaler Grundprozess (vgl. Abbildung 1). Der Geschäftsprozess besteht aus drei Phasen: «Befähigen», «Selektionieren» und «Intervenieren». Zusammengefasst werden die prozessualen und technologischen Neuerungen zu einer erheblichen Reduktion der Komplexität der Grenzformalitäten führen und somit wesentliche Verbesserungen für die Kunden erzeugen.

Die Handlungspflichten für das Gegenüber ergeben sich aus dem neuen BAZG-VG sowie der Totalrevision des ZG bzw. dem ZoG und weiteren Erlassen der Inlandabgaben. Staatliche Handlungspflichten zur inhaltlichen Erfüllung von Regulierungen (z. B. Helmpflicht bei bestimmten Arbeiten) sind staatliche Gebote, welche bei den Betroffenen direkte Kosten verursachen können183. Das BAZG-VG hält dabei verfahrensmässig und materiell harmonisierte Grundlagen fest, soweit das ZoG oder andere mit dem BAZG-VG verbundene Erlasse nicht eigene, ausdrücklich abweichende oder ergänzende Bestimmungen enthalten. Die harmonisierten Handlungspflichten, respektive wie die Verfahren definiert sind, sind somit auf das BAZG-VG bezogen und werden darin erläutert. Dabei werden nachfolgend diejenigen Handlungspflichten aufgeführt, welche für die Beschreibung der Auswirkungen auf gesellschaftliche Gruppen mit spezifischem Fokus auf den Warenverkehr relevant sind.

Während die neuen Handlungspflichten ausschliesslich aus dem neuen BAZG-VG sowie der Totalrevision des ZG bzw. dem ZoG stammen, wurden im Rahmen einer Studie im Auftrag des SECO Handlungspflichten im Jahr 2013 mit Hilfe verschiedener Gesetze definiert184. Die Studie teilt die Handlungspflichten in «Gestellen und Anmelden», «Aussenhandelsstatistik», «Ursprungsnachweise», «Archivierung und Sicherung der Daten», «ZAZ-Konto / Zahlen der Zollabgaben» sowie «Kontrollen und Beschau» auf. Die Handlungspflicht «Anmelden und Gestellen» umfasst im neuen Zollrecht die Handlungspflichten «Anmelden», «Referenzieren» und «Aktivieren». Dies erzeugt jedoch keinen Mehraufwand, sondern es ermöglicht, Aufwand zu reduzieren. Die Reduktion ergibt sich daher, dass das «Anmelden» neu zeitlich und örtlich getrennt wird vom «Referenzieren» und «Aktivieren» (beispielsweise durch summarische Anmeldungen). Die Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse ermöglichen die Umsetzung der damals priorisierten Vereinfachungsvorschläge. Die Interaktionen mit dem BAZG finden über den digitalen Kanal statt. Dadurch besteht

182 BBl 2017 1719, hier 1734

183 WBF: Regulierungsfolgenabschätzung – Handbuch, 2013

184 SECO: «Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Zollverfahren», 2013.