Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten
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Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG
(z. B. Genehmigung einholen). Die mit Abstand höchsten Kosten entfallen auf die Handlungspflicht «Gestellen und Anmelden» mit rund 336 Millionen Franken (239 Mio. Fr. entfallen auf den Import [I]) und 106 Mio. Fr. auf den Export [E]) gefolgt von «Aussenhandelsstatistik» mit 55 Millionen. Franken (40 Mio. Fr. [I] und 16 Mio. Fr. [E]).
Wie eingangs erwähnt, lässt die gesetzliche Handlungspflicht ohne die erläuterten Verordnungen noch keine quantitative Beurteilung der Auswirkungen mit genügender Aussagekraft zu. Im Rahmen der Ausarbeitung der Verordnungen werden eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt und die konkreten Auswirkungen im Detail analysiert.
5.2 Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen
5.2.1 Auswirkungen auf die Unternehmen
Die Unternehmen werden durch das Programm DaziT nicht belastet, sondern entlastet. Im Rahmen der Ausarbeitung der Verordnungen werden die Auswirkungen dieser Handlungspflichten in einem schematischen Wirkungsmodell dargestellt. Ein Wirkungsmodell gibt einen Überblick zu den Mechanismen, welche von den einzelnen Massnahmen der Vorlage zu den Auswirkungen führen.
Abbildung 2 listet betroffene Unternehmen innerhalb der gesellschaftlichen Gruppen auf. Hierbei wurden basierend auf dem Gesetzestext relevante Unternehmensgruppierungen ausgewählt. Die Schwerverkehrsteilnehmer, Zoll- und Steuerlagerhalter sowie Spediteure werden gesondert ausgewiesen, um deren Relevanz für das BAZG-VG aufzuzeigen.
Beschreibung Segmentierungskriterien Mengenangabe
Importeure und • Umfasst industrielle Produzenten, sowie Kleinproduzenten und Warenhändler, welche • Juristische Person • ca. 180’000 Unternehmen mit Import Import- oder Exportgeschäfte betreiben • Hersteller / Händler von Waren / • ca. 50’000 Unternehmen mit Export Exporteure Konsumgütern
KMUs • Klein bis mittelgrosse Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (bspw. Pneuservice, • Gewerbsmässiger Importeur/Exporteur • ca. 178’700 Unternehmen mit Import Kleinbrauerei oder mittelgrosses Druckunternehmen) • < 250 Beschäftigte • ca. 49’000 Unternehmen mit Export
Grossunternehmen • Grossunternehmen ab 250 Beschäftigte bspw. der Lebensmittelindustrie oder Chemie, • Gewerbsmässiger Importeur/Exporteur • ca. 1’300 Unternehmen mit Import welche Produkte produzieren oder weiterverarbeiten • >= 250 Beschäftigte • ca. 1’000 Unternehmen mit Export
Schwerverkehrs- • Steuerpflichtig durch die Nutzung der Strassen mit Schwerverkehr • ca. 60’000 LSVA bezahlend
• Zahlen leistungsabhängige und pauschale Schwerverkehrsabgaben (LSVA/PSVA) • LSVA/PSVA-pflichtig • ca. 1.6 Mrd. Einnahmen aus teilnehmer Schwerverkehrsabgaben
• Offene Zolllager (OZL) dienen der befristeten Aufbewahrung von bisher unverzollten
Zoll- und Gütern. Im Anschluss kann der Lagerhalter auch die Einfuhrveranlagung direkt vor Ort • Registriertes OZL (Offenes Zolllager) • ca. 680 OZL (Offenes Zolllager) durchführen oder ein Transitverfahren eröffnen • Registriertes Steuerlager • ca. 250 CH-Steuerlager Steuerlagerhalter • Spirituosen/Tabak können in Steuerlagern steuerfrei aufbewahrt werden. Erst beim Verlassen
dieser Lager ist die relevante Steuer geschuldet
Spediteure • Der Spediteur organisiert den Transport der Waren und alle zum Transport gehörenden • Registrierter Spediteur • ca. 340 Unternehmen Dienstleistungen gewerbsmässig
Die Schwerverkehrsteilnehmer, Zoll- und Steuerlagerhalter, sowie Spediteure werden gesondert ausgewiesen, um deren Relevanz für das ZoG /BAZG-VG aufzuzeigen.
Abbildung 2: Betroffene gesellschaftliche Gruppen – Unternehmen
Von der umfassenden Modernisierung des BAZG werden in erster Linie export- und importorientierte KMU und Grossunternehmen profitieren. Diese sind in Abbildung 2 unter «Importeure und Exporteure» gelistet. Die kleinen und mittelgrossen Unternehmen machen den Grossteil an Interaktionen im Import (ca. 99 %) sowie Export (ca.