Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten

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Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG

98 %) aus, wie die Aussenhandelsstatistik 2018186 der EZV zeigt. Hierbei sind der Grosshandel, die Metallerzeugung und -bearbeitung sowie die Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen – gemessen in Frankenbeträgen – die drei grössten Wirtschaftszweige des Imports. Zu den drei grössten Wirtschaftszweigen des Exports gehören die Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, die Metallerzeugung und -bearbeitung sowie die Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und elektronischen und optischen Erzeugnissen. Daneben werden sich wesentliche Vereinfachungen für Transport- und Logistikunternehmen ergeben. Laut dem BFS-Bericht zum Güterverkehr in der Schweiz 2018187 betreffen diese Vereinfachungen beispielsweise über 40 000 in der Schweiz eingetragene Lastwagen sowie über 11 000 Sattelschlepper. Die rund 340 beim Branchenverband SPEDLOGSWISS eingetragenen Spediteure, welche gemäss seinem Kurzportrait aus dem Jahr 2011188 über 90 % der Zollanmeldungen ausmachen, dürften auch von diesen Vereinfachungen profitieren.

Die nachstehenden Veränderungen stehen grundsätzlich allen Unternehmen, welche mit dem BAZG im Austausch stehen, zur Verfügung. Die Liste der Massnahmen ist jedoch nicht abschliessend. Mit der Ausarbeitung der Verordnung können sich folgende Veränderungen des vorliegenden Erlasses folgendermassen auf die Unternehmen auswirken:

– Unternehmen profitieren von einer effizienteren und benutzerfreundlicheren Informationsbeschaffung. Dies wird durch die Vereinheitlichung von Informationen, den angedachten Einsatz von digitalen Assistenten zur Bereitstellung und Suche von Informationen sowie einer proaktiven Kommunikation von Seiten des BAZG erreicht. Ein KMU wird somit bei der Suche nach einer Tarifnummer beispielsweise durch eine einfache Stichwortabfrage unterstützt und der registrierte Tabakimporteur wird vom BAZG bedarfsgemäss über relevante Anpassungen informiert.

– Aufgrund der Vereinfachung des Verfahrens werden Unternehmen, insbesondere KMU, befähigt gewisse Verfahren eigenständig durchzuführen. Somit sind sie weniger auf die Unterstützung von Zolldienstleistern angewiesen. Dies kann Auswirkungen auf die Nachfrage nach Dienstleistungen der Speditionsfirmen haben. Dies gilt auch für Einsprachen. Wenn beispielsweise der Importeur nach Erhalt der Ware feststellt, dass ein Teil der Waren nicht geliefert wurde, kann er über eine einfache Einsprache im System selbständig die Korrektur der Abgabeverfügung beantragen.

– Den Unternehmen wird ein orts- und zeitunabhängiger Zugang zu Daten, Dienstleistungen und Verfahren (Abgaben, Bewilligungen, Einhaltung nichtabgaberechtlicher Erlasse) ermöglicht, dies im Wesentlichen über die zentrale

186 EZV: “Schweizer Aussenhandel 2018, https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/themen/schweizerische-aussenhandelsstatistik/publikationen/jahresberichte.html.

187 BFS: “Güterverkehr in der Schweiz 2018”, 2018, https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/gueterverkehr.assetdetail.10547387.html.

188 Spedlogswiss: “SPEDLOGSWISS Kurzportrait”, 2011, https://www.spedlogswiss.com/media/79D10849-C195-BE8F-6DEA1FA0CE2F51FF/spe_kurzportraet_d_2011%20v146224161.pdf.