Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten

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Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG

Kundenplattform. Die Plattform deckt den gesamten Prozess zwischen Unternehmen und dem BAZG ab und macht den umfassenden elektronischen Datenaustausch möglich. Dadurch erhalten Unternehmen die Möglichkeit, alle abgaberelevanten Dokumente (z. B. Warenanmeldung) elektronisch einzureichen, zu beantragen (z. B. Bewilligungen) und zu erhalten (z. B. Verfügung, Rechnung). Zudem können Unternehmen die Daten zu laufenden oder abgeschlossenen Geschäftsdossiers vollumfänglich nutzen. Betreiber eines Steuer- oder Zolllagers können dadurch beispielweise die hierfür notwendige Bewilligung rund um die Uhr auf dem Kundenportal beantragen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Bewilligung elektronisch ausgestellt. Ferner kann ein Transportunternehmen die Daten aus bereits eingereichten Rückerstattungsformularen automatisch in das neue Formular übernehmen.

– Unternehmen profitieren von einfacheren und schnelleren Prozessen mit kürzeren Durchlaufzeiten. Die Prozesse sollen medienbruchfrei sein und Redundanzen bei Daten und Funktionen reduzieren. Der digitalisierte Anmeldeprozess soll eine gesteuerte Prozessführung aufweisen und die für die Anmeldung verlangten Daten sollen auf das Minimum reduziert werden. Weitere geplante Erleichterungen sind die Einführung von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten, die automatisierte Archivierung von Dokumenten und die automatisiere Erledigung unproblematischer Einsprachen. Daneben führt die technische Neuausrichtung der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu einer besseren Systemstabilität und sie reduziert Ausfälle oder Störungen.

– Neben den beschriebenen allgemeinen Prozessvereinfachungen können Unternehmen, die spezifische Voraussetzungen erfüllen (Zahlungsfähigkeit, bisherige Einhaltung der regulatorischen Vorgaben usw.), von weiteren Erleichterungen profitieren. Namentlich betreffen diese den Zeitpunkt der Warenanmeldung (nach dem Verbringen von Waren über die Zollgrenze) sowie den Rhythmus von Warenanmeldungen (Möglichkeit zur Sammelanmeldung).

– Schliesslich profitieren Unternehmen von einer erhöhten Planbarkeit. Dies einerseits durch die automatisierte Plausibilisierung, welche die Fehlerquote bei Warenanmeldungen reduziert und somit Verzögerungen im Abwicklungsprozess verhindert. Andererseits macht die «Aktivierung» und Risikoanalyse den persönlichen Behördenkontakt beim Grenzübertritt in vielen Fällen überflüssig (sofern das Ergebnis der Risikoanalyse positiv ist). Zusätzlich sinkt die Wahrscheinlichkeit unbegründeter Kontrollen, da die datenbasierte Risikoanalyse gezieltere Kontrollen ermöglicht. Ein Unternehmen, beispielsweise ein Kleinstunternehmen, das eine Bierbraulizenz benötigt, wird somit bei der Einreichung der Steueranmeldung automatisch auf die fehlende Lizenz hingewiesen.

Nachfolgend werden die auf Abbildung 3 angegebenen Auswirkungen der Handlungspflichten auf die jeweilige Unternehmensgruppe erläutert. Die Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Gruppen werden gegenüber «Status quo» abgeschätzt und mit «+» für positive, «+/-» für neutrale, «-» für negative sowie « » für keine Auswirkungen, angezeigt. Die aus dem Erlass entstehenden Umstellungskosten für Unternehmen, inklusive der Budgetierung von Investitionen und Personalressourcen sowie