Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 201Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG

mehreren Zuständigkeitsbereichen zusammenarbeitet. Der mögliche Wegfall der zeitlichen Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr eröffnet die Möglichkeit, gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden neue Wege in der Verkehrspolitik zu beschreiten. Das BAZG wird aber auch in die Lage versetzt, an kleineren Grenzübergängen gezielt Präsenz zu zeigen, wenn es die Sicherheitslage erfordert. Wo das BAZG an den Grenzübergängen nicht präsent ist, führt es dennoch Risikoanalysen und Kontrollen durch. Kontrollen werden in Zukunft auf der Grundlage einer verbesserten Risikoanalyse gezielt durchgeführt. Zudem werden bei den sogenannten 360-Grad-Kontrollen jeweils Personen, Waren und Transportmittel in der Gesamtbetrachtung überprüft.

Organisationen

Vom Nutzen dieser Vorlage werden auch all jene Organisationen profitieren können, mit denen das BAZG bei der Erfüllung ihrer vielseitigen Aufgaben zusammenarbeitet. Obwohl Abbildung 4 keine Auswirkungen der Handlungspflichten auf die Organisationen andeutet, profitieren diese dank der verbesserten Datenqualität und -verfügbarkeit von einem schnelleren, zuverlässigeren Datenaustausch und -abgleich (DaziT-Botschaft191).

Ausland

Die Vereinheitlichung mit internationalen Standards ist im Interesse des Auslands. Laut Abbildung 4 erfährt das Ausland Auswirkungen bei den Handlungspflichten «Anmelden», «Aktivieren», «Kontrollieren» sowie «Bezahlen». Bei allen Handlungspflichten ist die Zusammenarbeit mit dem Ausland von hoher Relevanz, um das Regulierungskostenziel zu erreichen. Auch ausländische Unternehmen profitieren bei Anmeldungen von Hilfestellungen, zeitlicher Unabhängigkeit, historischen Daten und starken Vereinfachungen. Weiter erfolgt eine zeitnahe Plausibilisierung der Eingaben. Sofern das neue Verfahren der «Aktivierung» vom jeweilig benachbarten Staat auch umgesetzt und elektronisch erlaubt ist, kann beispielsweise der ausländische Fahrer ohne anzuhalten die Grenze passieren. Ist dies nur in der Schweiz umgesetzt, muss der Fahrer nach wie vor an der Grenze anhalten. Für den Staat und die Regionen führen gezieltere Kontrollen zu weniger Staus und somit zu möglichen Entlastungen in den Grenzgebieten. Deshalb profitiert auch das angrenzende Ausland von diesen positiven Auswirkungen. Die Zahlungsmöglichkeiten vereinfachen die Abwicklung für ausländische Reisende oder Transporteure. So kann bargeldlos bezahlt werden, wodurch keine Bargeldhaltung in Fremdwährungen nötig ist.

5.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die Modernisierung des BAZG fördert digitale Geschäftsmodelle bei Unternehmen in der Schweiz. Eine schnellere Zollabfertigung führt zu tieferen Kosten im grenzüberschreitenden Handel. Dadurch können Unternehmen in der Schweiz künftig effi-

191 BBl 2017 1719, hier 1742