Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten
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Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG
Sachverhaltsbeispiel: Rollenver-
teilung:
Die A AG kauft in Frankreich Fahrräder. Sie führt die Warenan- WV: A AG meldung und den Transport selber aus. DV: keine
TV: keine
A kauft in Deutschland einen Autoanhänger und transportiert ihn WV: A selbst über die Grenze. Die Warenanmeldung lässt er durch die B DV: B AG AG vornehmen. TV: keine
Die A AG verkauft ein Möbelstück nach Italien. Sie beauftragt die WV: A AG B AG mit der Warenanmeldung und C mit dem Transport. DV: B AG
TV: C
A bestellt beim Versandhändler B in Deutschland Bücher. Die Ku- WV: A rierfirma C macht die Warenanmeldung und liefert die Paketsen- DV: C dung an A in Bern. TV: C
Die A AG exportiert Schokolade nach Finnland an B und nimmt WV: A AG die Warenanmeldung selbst vor. Der Transport wird durch die B DV: keine AG durchgeführt. TV: B AG
Metallwarenhändler A (Sitz in Chur) kauft in Schweden Eisen- WV: A rohre. Der ausländische Hersteller B beauftragt Spediteur C mit der DV: C Warenanmeldung und den Transporteur D, die Ware gemäss Wei- TV: D sung von A direkt an E in Zürich zum Verzinken auszuliefern.
A mit Wohnsitz in Deutschland sendet per Post ein wertvolles Ge- WV: B schenk an B in die Schweiz. DV: Post
TV: Post
A mit Wohnsitz in London sendet ein ihm gehörendes Kunstwerk WV: A an das Auktionshaus B in Genf zur Versteigerung. Der Spediteur DV: C C nimmt für A die Warenanmeldung vor und beauftragt den Trans- TV: D porteur D mit dem Transport des Bildes.
Die im Fruchthandel tätige A, Basel, kauft in Spanien Erdbeeren. WV: B Sie verkauft die Erdbeeren noch in Spanien an die Schweizer De- DV: keine tailhändlerin B. Diese lässt die Erdbeeren vom Transportunterneh- TV: C men C von Spanien in ihr Verteilzentrum in Bern bringen. Sie
nimmt die Warenanmeldung selber vor.
A mit Sitz in Murten produziert Tabakprodukte. Der von ihm be- WV: A auftragte Treuhänder B nimmt die Warenanmeldung vor. DV: B
TV: keine