Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten

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Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG

zienter und günstiger Handel treiben. Dies hat einen positiven Effekt auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Nachfolgend wird von jährlichen Regulierungskosten in Höhe von gerundet 500 Millionen Franken (Basis) ausgegangen.

Zahlreiche Studien schätzen Einspar- und oder Produktivitätssteigerungspotentiale von ca. 20–40 % jährlich im Zuge von Digitalisierungs- und Automatisierungsmassnahmen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beispielsweise gibt an, bisher keine empirischen nachweisbaren Vorteile durch das e-Government aufzeigen zu können192. Wie eingangs unter Ziffer 5.1 erwähnt, geht man von einem jährlichen Einsparungspotenzial von rund 125 Millionen Franken für die Wirtschaft aus. Da die Aufgaben durch die Neuerungen effizienter und effektiver ausgeführt werden können, führt die Vereinfachung und Digitalisierung zu einer Erhöhung der inneren Sicherheit. Wie in Kapitel 3.1.3 der DaziT-Botschaft erwähnt, können die personellen Ressourcen flexibler eingesetzt werden, unter anderem auch im Bereich Sicherheit. Verlässlichere und aktuellere Daten ermöglichen zudem eine bessere Risikoanalyse und gezieltere Kontrollen. Festzuhalten ist, dass die Umstellung auf die neuen Systeme einmalige Investitionen bedingen.

5.4 Alternativen zum vorliegenden Erlass

Zum vorliegenden Erlass bestehen zwei Alternativen. Einerseits könnte kein neuer Erlass erfolgen, wodurch der Status quo unverändert bliebe, andererseits könnte der Status quo mit geringeren Anpassungen gegenüber dem vorliegenden Erlass erfolgen.

Um die mit dem Programm DaziT verfolgten Ziele, namentlich die Reduktion der Regulierungskosten und Effizienzgewinne, zu erreichen, ist die erste Alternative, die Beibehaltung des Status quo, unzureichend. Der Status quo schafft keine Voraussetzung zu strukturellen Anpassungen sowie Vereinheitlichung und Vereinfachung der Prozesse und Systeme. Die Veränderungen durch die neue Vorlage werden sich unter anderem in einer vereinfachten Abwicklung der Grenzformalitäten und Erhebung der Inlandsteuern zeigen, was den administrativen Aufwand für Unternehmen reduziert und so grundsätzlich zu einer Entlastung der Wirtschaft führt. Diese Möglichkeit bietet sich bei der Aufrechterhaltung des Status quo nicht.

Weiter bedingt eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Prozesse bei grenzüberschreitenden Verfahren den Bezug zu internationalen Standards sowie die gegenseitige Anpassung der Nachbarstaaten. Beim Belassen des Status quo kann die Schweiz mit sich weiterentwickelnden europäischen und internationalen Standards in Zukunft kaum Schritt halten193. Wie bereits in der DaziT-Botschaft (insb. Kapitel 3.1.3) beschrieben, führen die Veränderungen des vorliegenden Erlasses dazu, dass personelle Ressourcen des BAZG, die aktuell für wenig wertschöpfende Tätigkeiten eingesetzt werden, künftig für die Bewältigung neuer Herausforderungen zur Verfügung stehen. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit der sich verändernden Sicherheitslage im Personen- und Warenverkehr wertvoll und stellt sicher, dass das

192 OECD Journal on Budgeting: “Improving Public Sector Efficiency: Challenges and Opportunities”, 2007

193 BBl 2017 1719, hier 1722