Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 210 Seiten

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Erläuternder Bericht zum BAZG-VG und ZoG

wo Personen aus dem benachbarten Ausland in den Schweizer Grenzraum einreisen und Bankomaten aufbrechen, um dann rasch wieder ins Ausland zu fliehen. Mithilfe von Überwachungsgeräten kann beispielsweise die Autofahrzeugnummer erkannt werden, diese anschliessend im System für die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) eingespiesen und nach ihnen gefahndet werden. Anschliessend können diese Personen bei einer erneuten Einreise angehalten und der Justiz zugeführt werden.

c. Zur Überwachung von Räumen mit Wertsachen, von Räumen in denen sich zu kontrollierende Personen aufhalten und von Zoll- oder Steuerlagern. Beispielsweise ist hier an die Überwachung von Festhalteräumlichkeiten mittels Kamera zu denken, in denen sich Personen während einer Kontrolle aufhalten.

d. Zur Kontrolle der Abgabenerhebung im grenzüberschreitenden Verkehr. Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung werden in Zukunft beispielsweise Lastwagen, die Waren in oder durch die Schweiz transportieren, ihre Abgaben online mittels einer Informatikapplikation erledigen können. In Zukunft will das BAZG auch hier die vorgenommene Abgabenerhebung mit Hilfe von Überwachungsgeräten kontrollieren.

Wie bisher, wird der Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten (Geräte) durch das BAZG auf Verordnungsstufe geregelt74.

Art. 98 Aufklärung in virtuellen Räumen

Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung werden Waren vermehrt nicht mehr physisch, sondern in virtuellen Räumen angeboten und verkauft. Dies hat zur Folge, dass sich illegaler Warenimport und Anbahnung von Schmuggel zunehmend in das Internet verlagern bzw. unter Zuhilfenahme des Internets stattfinden. Das Internet bietet die Möglichkeit, illegal eingeführte Waren mit einem geringen Risiko anzubieten. Beispielsweise können in geschlossenen Chatrooms illegal eingeführte Nahrungsmittel, Medikamente oder auch Bestandteile geschützter Tierarten und Pflanzen angeboten und verkauft werden, ohne dass die Kontrollorgane dies bemerken und verhindern könnten.

Damit rechtsfreie Räume dieser Art verhindert bzw. zumindest überhaupt erkannt werden können, braucht es eine Aufklärung in virtuellen Räumen. Nur so ist es dem BAZG möglich, sich unter Angabe einer fiktiven Identität Zugang zu verdächtigen virtuellen Räumen zu verschaffen, um bestehenden Hinweisen nachzugehen und unrechtmässiges Handeln aufzudecken.

Wie bei den Scheinkäufen ist auch die Fahndung in virtuellen Räumen nur möglich, sofern und soweit das BAZG für die Strafverfolgung zuständig ist.

74 Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch die Eidgenössische Zollverwaltung; SR 631.053