Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» · 19 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 23. Januar 2020 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» eingereicht.

Am 20. Mai 2020 beschloss der Bundesrat, diese Initiative abzulehnen und ihr eine Änderung des KVG zur Prämienverbilligung (PV) als indirekten Gegenvorschlag (GGV) gegenüberzustellen.

Am 21. Oktober 2020 beauftragte er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), diesen GGV insbesondere den Kantonen, den politischen Parteien und den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Diese dauerte bis am 4. Februar 2021.

Gemäss diesem GGV werden die Kantone verpflichtet, die Prämien mit einem Mindestgesamtbetrag zu verbilligen. Dieser Betrag entspricht einem Anteil der kantonalen Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Dieser Anteil wird danach abgestuft, wie stark die Prämien die Versicherten im betreffenden Kanton belasten.

2 Stellungnahmen

In der Vernehmlassung sind 57 Stellungnahmen1 eingegangen:

Kategorie Adressaten Stellung- Spontane Total nahmenauf Stellung- Einladung nahmen 1 Kantone 26 26 026

2 Politische Parteien der Bundesversammlung 12 6 06

3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Ge- 3 2 02

meinden, Städte und Berggebiete 4 GesamtschweizerischeDachverbände der 8 3 03

Wirtschaft 5.1 Kantonale Konferenzen und Vereinigungen 6 2 1 CLASS3

5.2 Konsumentenverbände 4 2 02

5.3 Organisationen des Gesundheitswesens 5.3.1 Leistungserbringer (54- 62) 48 2 13

5.3.2 Versicherer 7 2 02

5.3.3 Versicherte, Patientinnen und Patienten 6 1 01

5.3.4 Diverse (11 + 62) 17 (2 + 22) 4 59

Total 137 50 757

Die SODK, mehrere Kantone und Ärzte BE schliessen sich der Stellungnahme der GDK an. Die WEKO macht keine Bemerkungen.

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.

1 Die Stellungnahmen werden in der Reihenfolge der Adressatenliste der Vernehmlassung angeführt : Kantone, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und Wirtschaft, interessierte Kreise.

2 In der Einladung wurden 6 Organisationen als Leistungserbringer aufgelistet, die Diverse vertreten.