Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» · 19 Seiten
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Der SGV will nicht, dass der Bund in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen eingreift. Die Kantone sollen nicht durch den Bund verpflichtet werden, sich finanziell stärker zu engagieren, ohne dass sich dieser an der Deckung der Mehrkosten beteiligt.
Für Economiesuisse und VIPS sollte der GGV zu einer Entflechtung des Systems der PV führen: Die Aufgabe muss entweder beim Bund oder bei den Kantonen liegen.
6.3 Teilnehmende, die vorschlagen, den GGV zu überarbeiten
6.3.1 Vorschläge zum Bundesbeitrag
6.3.1.1 Vorschlag, den Bundesbeitrag zu erhöhen
Die GDK und viele Kantone bemängeln, dass im Vergleich zur PEI, die sowohl für den Bund als auch für die Kantone eine Mehrbelastung zur Folge hätte, die Zusatzbelastung beim GGV einseitig zulasten der Kantone gehen soll. Der Bundesrat blendet aus, dass die nationale Gesetzgebung einen massgeblichen Einfluss auf die Gesundheitskosten hat. So regelt das KVG die durch die OKP vergüteten Leistungen, Medikamente und Materialien, die Vergütungsgrundsätze sowie die Versicherungsmodelle.
Die CLASS erklärt, dass die Kantone bereits die Folgen der Gesetzesänderung alleine tragen, die eine Prämienverbilligung um mindestens 80 % für Kinder von Familien mit unteren und mittleren Einkommen verlangt (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Ausserdem werde nicht berücksichtigt, dass die Ausgaben der Kantone durch das Altern der Bevölkerung in den nächsten Jahren markant steigen werden, während der Bund deutlich weniger betroffen sein wird. Der GGV stütze sich auf die irrige Annahme, dass die Kantone das Gesundheitssystem und die damit verbundenen Kosten selbst steuern. Zwar liege die Spitalplanung in der Kompetenz der Kantone, aber sie wird von strengen Vorgaben durch das Bundesrecht und die Rechtsprechung des Bundesgerichts begleitet. Dasselbe gilt für die Bedürfnisklausel.
ZG, OW beantragen, dass der Bund mindestens 2/3 der Mehrkosten des GGV finanziert.
Für die EVP müsste sich auch der Bund mit einem höheren Betrag an den PV beteiligen. Denkbar wäre eine Erhöhung des Bundesbeitrags von 7,5 % auf 10 % der Bruttokosten der OKP.
Die Gemeinden und eine Mehrheit der Mitglieder des SSV beantragen, den Bundesbeitrag zu erhöhen.
Die SKS beantragt, dass die durch den GGV entstehenden Kosten von Bund und Kantonen gemeinsam getragen werden.
Centre patronal bemängelt, dass der Bund zusätzliche Anstrengungen von den Kantonen verlangt, seine Beiträge aber nicht erhöht.
6.3.1.2 Vorschlag, den Bundesbeitrag nach Bedarf zu verteilen
Die CLASS bemängelt die gegenwärtige Aufteilung des Bundesbeitrags auf die Kantone, die keinerlei Rücksicht nimmt auf das Ausmass des Bedarfs oder den Umfang der Verpflichtungen, die den Kantonen auferlegt werden (insbesondere die Übernahme der Prämien der EL-Beziehenden). Sie beantragt, dass der Bund Kantone, deren Prämienbelastung hoch ist, zusätzlich unterstützt. Dies weil soziodemografisch benachteiligte Kantone ihre Ressourcen hauptsächlich zur Finanzierung der Prämien der EL- und Sozialhilfe-Beziehenden verwenden müssten.
BS beantragt, einen gesamtschweizerischen Risikoausgleich zu schaffen, der sowohl gesundheitliche wie soziodemographische Faktoren der Kantonsbevölkerung berücksichtigt, um den Bundesanteil auf die Kantone zu verteilen.