Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» · 19 Seiten

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eigenverantwortlich. Das bedeutet eine Belastung der Modellhaushalte von höchstens 14%.3 Steigt diese Zahl, kürzt der Bund seinen Beitrag an diesen Kanton. Damit stellt er sicher, dass die Belastung durch die Krankenversicherung für die Modellhaushalte stabil bleibt. Für einen Kanton ist es nicht lukrativ, seine PV-Gelder zu kürzen, weil der Bund seinen Beitrag mit demselben Wert kürzt. Durch diesen Kontrollmechanismus setzt der Bund das KVG durch und die Haushalte werden höchstens wie heute belastet.

6.3.6 Übergangsbestimmung

Für AR ist für einen kleinen Kanton, der mit Mehrkosten zu rechnen hat, eine Übergangsfrist von zwei Jahren zu knapp bemessen. Die übrigen Teilnehmenden äussern sich nicht.

7 Weitere Vorschläge und Bemerkungen

Mehrere Teilnehmende regen an, nicht nur die Finanzierung, sondern vermehrt die Kosten anzupacken.

Der SGB erinnert daran, dass der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung der Krankenversicherung von 1991 eine Höchstbelastung von 8 Prozent des steuerbaren Einkommens als Sozialziel anstrebte. Sie weist darauf hin, dass 412 000 Versicherte im Jahr 2019 wegen unbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen betrieben wurden.

Er und die FMH betonen, dass die schweizerische Bevölkerung sich gemäss Schlussbericht der OECD zum Schweizer Gesundheitswesen (OECD/WHO 2011, S. 69) sich im internationalen Vergleich vergleichsweise stark an den Gesundheitskosten beteiligt.

Der SGB will die Kantone verpflichten, ihre kantonalen Richtprämien so festzusetzen, dass diese den tatsächlich bezahlten Prämien entsprechen.

Der SSV erklärt, eine Mehrheit der Städte, die sich geäussert haben, würde es begrüssen, wenn neben der Erhöhung des Gesamtbetrags für die PV auch geregelt würde, wie dieser gezielt den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen zukommt.

Für die FMH gilt es, das derzeitige System der Prämienfinanzierung zu überprüfen. Alle Leistungen – egal ob ambulant oder stationär – sollen mittels «Einheitlicher Finanzierung Ambulant Stationär EFAS» finanziert werden.

Für die Stadt Bern ist eine kontinuierliche Gesundheitsversorgung für die ganze Bevölkerung, unabhängig vom Einkommen sicherzustellen. Deren Kosten müssen für die Gesamtbevölkerung tragbar sein.

3Im Prämienmonitoring 2017 und 2019 bezahlten die Modellhaushalte 14 Prozent des verfügbaren Einkommens für die KVG-Prämie.