Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» · 19 Seiten

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Konsumenten: FRC, SKS

Divers: Centre patronal, Ärzte BE

3.2.3.3 Teilnehmende, die vorschlagen, den Bundesbeitrag zu erhöhen und nach Be-

darf auf die Kantone zu verteilen

Kantone: CLASS (BE, FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS [mit Vorbehalt]) und BS

4 Kritik am Vorgehen des Bundes

4.1 Kritik, dass der Bund die Kantone nicht einbezogen und den GGV nicht auf die Ge-

spräche im Projekt «Aufgabenteilung II» abgestimmt hat

GDK und die Kantone bedauern, dass der Bund die Kantone nicht einbezogen hat, um den GGV zu erarbeiten. Ebenso beanstanden sie, dass der Bund mit dem GGV das Projekt «Aufgabenteilung II», das seit 2019 im gemeinsamen Auftrag des Bundesrates und der Konferenz der Kantonsregierungen verfolgt wird, einseitig beendet.

Insbesondere ZH beanstandet, dass der Bundesrat einseitig und ohne Rücksprache mit den Kantonen entschieden hat, die PV vom Projekt «Aufgabenteilung II» auszunehmen. Allerdings ist die PV mit einem Finanzvolumen von fast 5 Mrd. Franken ein wesentlicher Bestandteil des Projekts. Eine Streichung des Aufgabengebiets aus dem Projektmandat vermindert das potenzielle Verschiebungsvolumen zwischen den Staatsebenen stark und gefährdet das gesamte Projekt. Mit einem Projektabbruch würden die Probleme bei den Verbundfinanzierungen ungelöst bleiben. Gerade mit Blick auf die finanziellen Herausforderungen aller Gemeinwesen ist eine stärkere Entflechtung jedoch erstrebenswert, um den autonomen Handlungsspielraum der unterschiedlichen Staatsebenen zu vergrössern. In seinem Bericht «Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen» von 2018 war der Bundesrat noch der Ansicht, dass eine konsequente Aufgabenentflechtung deutliche Verbesserungen in der Aufgabenerfüllung bringen würde und deshalb eine Kantonalisierung der PV anzustreben sei.

ZH und ZG laden den Bund deshalb ein, auf seinen Entscheid zurückzukommen und das Aufgabengebiet der PV wieder in das Projekt «Aufgabenteilung II» zu integrieren.

BE stellt auch bei den Krankheits- und Behinderungskosten der Ergänzungsleistungen (EL) einen Kostenanstieg fest, der einseitig vom Kanton getragen wird. Er regt an, die Finanzierung der PV zumindest mit den EL zu diskutieren.

BS bedauert, dass eine Gesamtbetrachtung unter Einbezug der vom Nationalen Finanzausgleich den Kantonen zugewiesenen Kostenblöcken wie insbesondere die Pflegekosten, die Krankheitskosten EL und die Behindertenhilfe fehlt.

Für die Gemeinden ist ein neuer GGV zwingend mit den Kantonen zu erarbeiten.

4.2 Kritik, dass das der Bericht auf das Monitoring 2019 abstellt, das erst nach Eröff-

nung der Vernehmlassung veröffentlicht wurde

Die GDK und mehrere Kantone beanstanden, dass der GGV auf das Monitoring zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung 2019 abstellt, dessen Ergebnisse das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erst am 7. Dezember 2020, also beinahe sieben Wochen nach Eröffnung der Vernehmlassung veröffentlicht hat. Dies ist umso problematischer, als dass die Methodik des Monitorings 2017 von einzelnen Kantonen kritisiert wurde und erst spät im Vernehmlassungsprozess überprüft werden kann, ob diese für das aktuelle Monitoring geändert worden ist.