Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» · 19 Seiten

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6.3.5 Teilnehmende, die einen anderen GGV vorschlagen

6.3.5.1 CLASS

Die CLASS hat drei Modelle erarbeitet, wobei sie das Modell «Bedarfsorientierte Unterstützung» vorschlägt:

Dieses Modell zielt wie der GGV darauf ab, in jedem Kanton ein bestimmtes Ausmass der PV in Abhängigkeit von der Belastung des Haushaltseinkommens durch die Prämien zu gewährleisten. Im Gegensatz zum GGV verändert sich sowohl der Beitrag der Kantone als auch jener des Bundes je nach diesem Bedarf: Je höher der von den Kantonen verlangte Beitrag ist, desto höher ist auch der Beitrag des Bundes. Anders als im GGV wird auf die Prämienbelastung vor jeder Verbilligung abgestellt, um die Interventionspflicht der Kantone festzulegen. Berücksichtigt wird das durchschnittliche steuerbare Einkommen (direkte Bundessteuer) je versicherte Person im Kanton. Mit diesem durchschnittlichen Einkommen und der durchschnittlichen Prämienbelastung im Kanton wird ein Quotient berechnet, der Auskunft darüber gibt, wie sehr die Prämien die Haushaltseinkommen durchschnittlich belasten. Der Bundesbeitrag erhöht sich linear zwischen minimal 5 % und maximal 10 % der durchschnittlichen Bruttokosten. Er erreicht seinen Höchststand, wenn die Prämien mehr als 15 % des durchschnittlichen steuerbaren Einkommens betragen. Für die Kantone wird eine Mindestfinanzierung in der Höhe von 50 % des Bundesbeitrags eingeführt. Damit wird eine Kostenteilung wie in der Initiative vorgesehen, jedoch mit dem Ziel, die gesamten Beiträge zur PV auf einen Wert zwischen 7,5 % und 15 % der durchschnittlichen Bruttokosten zu begrenzen, was zu einer identischen Obergrenze wie im Gegenvorschlag des Bundesrates führt.

Die GDK und SODK erklären, der Bund müsse sich stärker beteiligen, so wie der CLASS-Vorschlag es vorsieht. Bund und Kantonen müssen das Modell prüfen, diskutieren und allenfalls anpassen.

BS beantragt, den GGV an die Leitlinien der CLASS-Vorschläge anzupassen.

AI schlägt vor, die CLASS-Vorschläge zu prüfen.

LU lehnt den CLASS-Vorschlag klar ab, weil er Kantone mit hohen Gesundheitskosten bzw. hohen Prämien belohnt. Einkommensstarke Kantone mit tiefen Prämien würden weniger Geld vom Bund erhalten als einkommensstarke Kantone mit hohen Prämien. Einkommensschwache Kantone mit hohen Prämien würden am meisten erhalten. Damit setzt der Vorschlag falsche Anreize. Zudem würde damit neben dem nationalen Finanzausgleich ein zusätzliches Ausgleichsgefäss geschaffen, welches mit Bundesgeldern alimentiert und nach Einkommensstärke und Prämienhöhe verteilt würde. Genau solche «Töpfe» sollten mit der NFA abgeschafft werden. Der Ausgleich der Einkommensstärke muss über den Finanzkraftindex erfolgen. Ein Ausgleich der Gesundheitskosten ist nicht vorgesehen und wäre falsch.

6.3.5.2 TG

TG begrüsst, dass der Bund den Minimalbeitrag der Kantone an die PV definiert. Die Berechnung des Kantonsbeitrages muss einfach und transparent sein und darf keinen administrativen Mehraufwand generieren. Daher sollen die für die PV zur Verfügung stehenden Beiträge der Kantone mindestens 66 % des Bundesbeitrages entsprechen.

6.3.5.3 Economiesuisse

Economiesuisse schlägt vor, dass die Kantone rund die Hälfte der PV wie bis anhin übernehmen. Dazu soll der Bund das PV-Monitoring wie bisher fortführen. Somit kann er die Belastung der Haushalte mit den Vorjahren vergleichen. Falls die Modellhaushalte des PV-Monitoring für die Prämien den gleichen Anteil wie in den Vorjahren bezahlen müssen, handeln die Kantone