Bericht V Höchstzahlen

Vernehmlassung 2020/64: Umsetzung KVG-Revision (Zulassung Leistungserbringer) - Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen · 12 Seiten

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Grundsätzen.10 In dieser Studie werden Modelle und Methoden geprüft, die in der Schweiz entwickelt wurden, um die ärztliche Versorgung zu messen, zu beurteilen und zu simulieren. Denn in den letzten Jahren wurden mehrere Arbeiten zur Frage der ärztlichen Versorgung im ambulanten Bereich publiziert, einige davon in der Schweiz. Im Auftrag der Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» hat das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) ein Modell erarbeitet, mit dem sich für verschiedene Fachgebiete der Bestand und Bedarf an Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz simulieren lässt (Burla und Widmer, 2016)11. Das Obsan hat auch eine Methode (MH3SFCA) zur Analyse von Unterschieden bei der räumlichen Zugänglichkeit des Versorgungsangebots entwickelt (Jörg et al., 2019)12. Schliesslich hat santésuisse mit Unterstützung privater Forschungsinstitute ein eigenes Modell zur Beurteilung der Versorgung mit ärztlichen Leistungen entwickelt (Reichlmeier und Meier, 2018)13. Diese verschiedenen Methoden beruhen auf unterschiedlichen wissenschaftlichen Ansätzen und die damit erzielten Ergebnisse lassen sich nur schwer vergleichen.

In der Studie des Beratungsbüros BSS konnten die drei oben erwähnten Modelle unter folgenden Gesichtspunkten beurteilt und verglichen werden:

 Eignung zur Beurteilung der Versorgungsqualität nach medizinischem Fachgebiet und Region;  Eignung zur Simulation der Entwicklung des Bedarfs und der Versorgung;

 Fähigkeit zur Berücksichtigung der Anforderungen, die in Artikel 55a Absatz 2 der KVG-Änderung vom 19. Juni 2020 festgelegt sind;

 Möglichkeit zur Schliessung allfälliger Lücken (zum Beispiel durch die Kombination mehrerer Modelle/Methoden);

 Verfügbarkeit der notwendigen Daten für die Umsetzung der Methode(n) und Zugang zu diesen Daten.

In der Folge wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ein Prototyp für ein Modell zur Festlegung der Höchstzahlen der Ärztinnen und Ärzte entwickelt und in einigen medizinischen Fachgebieten getestet. So konnten anwendbare Kriterien und methodische Grundsätze für die Umsetzung der gesetzlich festgelegten Anforderungen ermittelt und vorgeschlagen werden.

Das Modell, das in der Studie von BSS entwickelt wurde, ist als Beitrag zu den Überlegungen zu verstehen, die bei der Erarbeitung der Verordnung angestellt werden. Die in der Verordnung vorgeschlagenen Kriterien und methodischen Grundsätze weichen jedoch teilweise davon ab, um den Kantonen einen einheitlicheren gesamtschweizerischen Ansatz zu bieten, der sich einfacher umsetzen lässt.

Erläuterungen zum Inhalt der Verordnung

In der Verordnung werden per 1. Juli 2021 die Kriterien und methodischen Grundsätze für die Festlegung der Höchstzahlen der Ärztinnen und Ärzte definiert. Diese Kriterien und methodischen Grundsätze gelten sowohl für die Festlegung von Höchstzahlen für einen bestimmten Kanton als auch für die Berechnung von Höchstzahlen für mehrere Kantone. Durch die Verwendung der Pluralform «die Kantone» wird dieser Möglichkeit Rechnung getragen.

Die Höchstzahlen der zur Tätigkeit zulasten der OKP zugelassenen Ärztinnen und Ärzte werden von den Kantonen festgelegt. Sie gelten für Ärztinnen und Ärzte, die in Arztpraxen oder im spitalambulanten Bereich tätig sind. Die Höchstzahlen werden für eines oder mehrere medizinische Fachgebiete im ambulanten Bereich und nach Region festgelegt; eine Region kann sich über das Gebiet eines oder mehrerer Kantone, über ein kantonsübergreifendes Gebiet oder über einen Kantonsteil erstrecken. Die Bestimmung der Höchstzahlen nach Artikel 55a Absatz 1 der KVG-Änderung vom 19. Juni 2020 beruht auf dem Versorgungsgrad. Das bedeutet, dass bei der Bevölkerung einer jeweiligen Region der Bedarf an ärztlichen Leistungen ermittelt und mit dem verfügbaren Angebot verglichen werden muss. Das Ziel besteht darin, den Versicherten den Zugang zu zweckmässigen, qualitativ hochstehenden und zugleich wirtschaftlichen Leistungen zu gewährleisten. Ein gemeinsames Vorgehen der Kantone setzt voraus,

10 Kaiser, B. (2020). Kriterien und methodische Grundsätze für die Festlegung der Höchstzahlen von Ärztinnen und Ärzten. BSS, abrufbar über: www.bag.admin.ch > Das BAG> Publikationen > Forschungsberichte > Kranken- und Unfallversicherung

11 Merçay, C., Burla, L. & Widmer, M. (2016). Gesundheitspersonal in der Schweiz. Bestandesaufnahme und Prognosen bis 2030 (Obsan Bericht 71). Neuenburg, Schweizerisches Gesundheitsobservatorium

12 Jörg, R., Lenz, N., Wetz, S. & Widmer, M. (2019). Ein Modell zur Analyse der Versorgungsdichte: Herleitung eines Index zur räumlichen Zugänglichkeit mithilfe von GIS und Fallstudie zur ambulanten Grundversorgung in der Schweiz (Obsan Bericht 01/2019). Neuenburg, Schweizerisches Gesundheitsobservatorium

13 Reichlmeier, A. & Meier, C. (2018). Ambulante Versorgungsstruktur und Bedarfsanalyse Schweiz. santésuisse