Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/114: Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange · 17 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange

1 Ausgangslage

Mit Beschluss vom 18. August 2021 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt mittels einer separaten Vollzugsverordnung den sechsten Abschnitt des zweiunddreissigsten Titels des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (OR) bezüglich Klimabelange zu präzisieren und anhand der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) umzusetzen. Er hat das EFD beauftragt,

dahingehend eine Vernehmlassungsvorlage zu erstellen. In diesem Zusammenhang konkretisiert die vorgelegte Vollzugsverordnung den Inhalt der Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange, welche seit dem 1. Januar 2022 gestützt auf die Artikel 964a - 964c OR gefordert ist. Sie präzisiert dabei die Anforderungen zu Umweltbelangen im Bereich Klima und stützt sich auf die Empfehlungen der national und international breit anerkannten TCFD. Die Verordnung beinhaltet sowohl allgemeine als auch an spezifische Wirtschaftssektoren adressierte Präzisierungen. Diese sollen sicherstellen, dass die Offenlegungen möglichst aussagekräftig, vergleichbar und, wo sinnvoll, vorwärtsschauend und szenarienbasiert sind.

2 Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 30. März 2022 eröffnet und dauerte bis am 7. Juli 2022. Zur Teilnahme wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise eingeladen.

Es gingen 82 Rückmeldungen ein (78 Stellungnahmen und 4 Verzichtsmeldungen). Eine Stellungnahme eingereicht haben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge):

 22 Kantone: AG; AR; BE; BL; BS; FR; GE; GL; GR; JU; LU; NE; NW; OW; SH; SZ; TG;

UR; VD; VS; ZG; ZH.

 5 politische Parteien: FDP; GLP; Grüne; SP; SVP.

 5 Dachverbände der Wirtschaft: economiesuisse; SBVg; SGB; SGV; Travail Suisse.

 7 interessierte Kreise: Alliance Sud; AMAS; Klima Allianz; SVV; SSF; Swiss Cleantech;

Swiss Holdings;

 39 Weitere: ABPS; AIHK; Alpiq; ASUCO; cemsuisse; CFA Society; Dreyer Christian;

ethos; EXPERTsuisse; Fastenaktion; FER; foraus; GEM; Greenpeace; Hösli Andreas; IG Detailhandel; Interpharma; JPVD; KMU Clima; Konsumentenschutz; Migros Genossenschafts-Bund; mms solutions AG; MSCI; PUSCH; Raiffeisen; scienceindustries; SIX;

STSA; SWIPRA, Swissmem; Swiss Re; UFS; VCS; VEB; VSKB; VSLF; VSS; WWF;

XBRL.

Die Kantone AI; TI sowie der Gemeindeverband und der Arbeitgeberverband haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet.

Nachfolgend werden die wesentlichen Bemerkungen angeführt. Für Einzelheiten wird auf die jeweiligen Eingaben verweisen1.

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