Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/114: Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange · 17 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange
erachtet wird eine gesamthafte Beurteilung aller Massnahmen auf Systemebene. Die einzelnen Massnahmen müssten separat beurteilt werden.
3.3.1.4.8 Unterstützung durch den Bund
Einige Teilnehmende äussern das Anliegen, dass der Bund die Klimaberichterstattung unterstütze. So finden der Kanton BL, ASUCO und die Stiftung Konsumentenschutz, dass der Bund Wegleitungen oder einer Ansprechstelle Unternehmen bereitstellen und somit die Qualität und Transparenz des Reportings garantieren sollte.
3.3.1.5 Beziehungen zur EU-Gesetzgebung
Im Hinblick auf die Revision der CSRD-Richtlinie und damit einhergehenden Verschärfungen der Klimaberichterstattung in der EU, äussern sich die Teilnehmenden unterschiedlich.
Die FDP möchte nur die nötigen Verschärfungen aus der EU-Regulierung übernehmen, damit einschneidende Auswirkungen auf die Wirtschaft vermieden werden könnten.
Andere Teilnehmende bemerken eine mangelnde Kohärenz zwischen der schweizerischen und der europäischen Gesetzgebung. Sie bedauern, dass die vorliegende Verordnung eine bald veraltete Richtlinie nachbilde, womit die Schweiz hinter internationale Standards zurückfallen werde. Sie befürchten, dass die Europäische Kommission die Schweizer Regelung nicht als äquivalent anerkennen werde. Gemäss Alpiq sollte der Bundesrat bei der Europäischen Kommission ein informelles Vorabgutachten über die Vergleichbarkeit der geforderten nichtfinanziellen Informationen einholen. Vor dem Hintergrund dieser regulatorischen Entwicklungen in der EU, fordern mehrere Teilnehmende, dass rechtzeitig nötige Gesetzesanpassungen erarbeitet werden sollten, um die Gleichwertigkeit des Schweizer Rechts mit neuem EU sicherzustellen (GLP; Grüne; SP; ABPS; Alpiq; ASUCO; ethos; EXPERTsuisse; Fastenaktion; FER; foraus; GEM; Greenpeace; Klima Allianz; PUSCH; SGB; SSF;
swisscleantech; SIX; Stiftung Konsumentenschutz; SWIPRA; UFS; WWF). Ein Kanton (TG), eine Partei (SP) sowie 10 weitere Teilnehmende (Christian Dreyer; ethos; EXPERTsuisse; GEM; Greenpeace; PUSCH; SIX; SWIPRA; VEB; WWF) fordern zudem, dass sich die Verordnung zur Klimaberichterstattung an der europäischen CSRD-Verordnung orientiere. Die Vertreter dieser Ansicht erwarten, dass in der EU tätige Schweizer Unternehmen mit der Umsetzung der EU-Anforderungen gleichzeitig auch die Schweizer Vorgaben erfüllen, was eine gruppenweite Konsolidierung der Umweltdaten und entsprechender Berichterstattungsprozesse mit sich bringe. Der Verein ASUCO schlägt vor, dass die vorliegende Vorlage zugunsten der Aktualisierung der neuen EU-Regelung gemäss CSRD Bestimmungen zurückgezogen werde, verbunden mit der gleichzeitigen Ankündigung, die TCFD-Empfehlungen auf der Basis des European Sustainability Standards (ESRS) umzusetzen. Swisscleantech bittet zudem um Präzisierung ob und wie zukünftige globale regulatorische Entwicklungen (ISSB) berücksichtigt würden.
3.3.1.6 Allgemeine Verständlichkeit
Mehrere Teilnehmende (Kanton TG; Grüne; SP; Klima Allianz; SSF; swisscleantech;
ASUCO; foraus; Greenpeace; PUSCH; SIX; Stiftung Konsumentenschutz; WWF) weisen auf die Komplexität der Thematik und eine teilweise als nur schwer verständliche Schreibweise des Verordnungstextes hin. Sie sprechen sich deswegen für die Entwicklung von Vollzugshilfen und standardisierte Reporting-Templates aus, die der Bund den Unternehmen zur Verfügung stellen solle.
3.3.1.7 Künftige Anpassungen der Verordnung
Aufgrund der dynamischen Entwicklung des internationalen Umfelds der Nachhaltigkeitsberichterstattung, halten mehrere Teilnehmende (Kanton TG; Grünliberale; Grüne; SP; Klima Allianz; ASUCO; EXPERTSuisse; Greenpeace; PUSCH; Stiftung Konsumentenschutz;