Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/114: Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange · 17 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange
keit zu berücksichtigen, unmittelbare Auswirkungen auf den gesamten Lieferketten von Unternehmen haben werde, was sich unmissverständlich auf KMU auswirken werde und bis zum Ausschluss von KMU als Lieferanten führen könne. Der im erläuternden Bericht enthaltene Hinweis, für KMU seien keine Verpflichtungen vorgesehen, sei somit hinfällig.
Zwei politische Parteien (SP; Grüne), ein Kanton (TG), ein Dachverband der Wirtschaft (Travail Suisse), zwei interessierte Kreise (Klima Allianz, SSF,) sowie weitere T11 eilnehmende (Christian Dreyer; Fastenaktion; foraus; Greenpeace; JPV; PUSCH; SIX; Stiftung Konsumentenschutz; UFS; VCS; WWF) vertreten die Ansicht, dass die Pflicht zur Klimaberichterstattung auf weitere Unternehmen, insbesondere auf die in umweltsensiblen Sektoren tätigen KMU, ausgedehnt werden sollte. Vereinzelt (Klima Allianz, VCS) wird das SIF dazu angehalten interdepartementale Abklärungen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zu initiieren damit institutionelle Investoren, insbesondere Pensionskassen, die SUVA und der AHV/IV/EI Ausgleichsfonds als bedeutende Akteure eines nachhaltigen Finanzplatzes, auch in die Offenlegungspflicht miteinbezogen würden. Dieselben Teilnehmenden argumentieren, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) als Gesellschaft des öffentlichen Interesses gemäss Artikel 964a Absatz 1 Ziffer 1 OR zu qualifizieren sei und somit von der vorgelegten Verordnung erfasst werde. Sie halten demnach den Bund an, diesbezüglich Abklärungen in die Wege zu leiten, um die Abdeckung der SNB durch die Verordnung sicherzustellen.
Ein Kanton (TG), zwei Parteien (SP und Grüne), zwei interessierte Kreise (Klima Allianz,
swisscleantech) und 8 weitere Teilnehmende (foraus; Greenpeace; KMU Clima; PUSCH;
Stiftung Konsumentenschutz, UFS, VCS, WWF fordern vom Bund die freiwillige Anwendung der TCFD Empfehlungen durch nicht berichterstattungspflichtige Unternehmen (insb. von KMUs) mittels Weiterbildungsangeboten, Dialogplattformen und Sensibilisierungen zu fördern.
3.3.1.4 Erfüllung der Offenlegungspflicht
3.3.1.4.1 Allgemeine Bedenken
Einige Wirtschaftsverbände befürchten, dass die im Entwurf geforderten Bedingungen an die Berichterstattung über Klimabelgange punktuell zu weit gehen. So stelle gemäss economiesuisse und SVV die in Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe b statuierte Angabe «sämtlicher» Treibhausgasemissionen, was auch diejenigen aus den Lieferketten mitumfasst, eine enorme Herausforderung dar.
Gemäss FDP führten die in der Verordnung statuierten Anforderungen an Unternehmen zu einem grossen Mehraufwand und einem höheren Personalbedarf. Die Mindestanforderungen an die Unternehmen sollten in Anbetracht dessen nochmals überarbeitet werden.
Aufgrund der hohen Dynamik um TCFD, findet CFA Society, dass auf die starke Detailierung in Artikel 3 verzichtet werden könne.
3.3.1.4.2 Comply or explain-Ansatz
Der in Artikel 2 Absatz 2 gewählte Comply-or-Explain Ansatz löst bei den Vernehmlassungsteilnehmenden unterschliedliche Reaktionen aus. Ein grosser Teil der eingereichten Stellungnahmen (TG, VD, ZG, Grüne; SP, Travail Suisse; Klima Allianz; ASUCO; EXPERTsuisse; Fastenaktion; foraus; Greenpeace; Andreas Hösli; IG Detailhandel; MGB; PUSCH;
Stiftung Konsumentenschutz; VCS; VEB; WWF) stehen dem gewählten Ansatz kritisch gegenüber, weil sich dadurch einerseits die Möglichkeit biete, sich der Offenlegungspflicht zu entziehen, was letztendlich als rechtsmissbräuchlich gewertet werden könnte und, andererseits, weil dadurch die Vergleichbarkeit behindert werde.