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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 16 Seiten

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Entsprechend der Häufigkeit und den Parametern, die von den durch die Schweiz und/oder Quebec ernannten Co-Präsidentinnen bzw. -Präsidenten des bilateralen Ausschusses festgelegt werden, berichten die zuständigen Behörden der Vertreterin oder dem Vertreter der Schweiz bzw. Quebecs gegebenenfalls regelmässig über den Stand ihrer Arbeiten im Zusammenhang mit den Absprachen über die gegenseitige Anerkennung.

Die zuständigen Behörden, die Absprachen über die gegenseitige Anerkennung abschliessen, setzen den bilateralen Ausschuss darüber in Kenntnis.

Die zuständigen Behörden arbeiten eng zusammen und leisten sich gegenseitig Amtshilfe, um die Anwendung dieser Vereinbarung zu erleichtern. Sie informieren den bilateralen Ausschuss über allfällige Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vereinbarung sowie der Absprachen über die gegenseitige Anerkennung. Sie gewährleisten den Schutz der von ihnen ausgetauschten Informationen gemäss den in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet geltenden Datenschutzvorschriften.