Vorlage

Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 16 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

b) er formuliert geeignete Empfehlungen zur Auslegung des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung und zur Gewährleistung ihrer guten Funktionsweise;

c) er gibt Stellungnahmen zu geplanten Absprachen über die gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeitsabsprachen zuhanden der zuständigen Behörden ab;

d) er prüft jegliche Schwierigkeiten in Bezug auf die Anwendung dieser Vereinbarung, einer Absprache über die gegenseitige Anerkennung oder einer Zusammenarbeitsabsprache und schlägt Lösungen vor.

Die Co-Präsidentinnen bzw. -Präsidenten haben folgende Aufgaben:

a) Sie erstellen eine Liste der betroffenen Schweizer und Quebecer Behörden und aktualisieren diese laufend.

b) Sie ermitteln gemäss den von den betroffenen Behörden der beiden Parteien erhaltenen Anweisungen die reglementierten Berufe, für die der Abschluss einer Absprache über die gegenseitige Anerkennung wünschenswert wäre, und legen wenn nötig eine Prioritätenfolge fest.

ARTIKEL 12 ERHEBUNG STATISTISCHER DATEN

Die Parteien arbeiten zusammen, um jährlich statistische Daten zu erheben, namentlich zu den bei den Behörden eingegangenen Gesuchen um Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zu den von diesen Behörden gemäss dieser Vereinbarung ausgesprochenen Anerkennungen. Diese Statistiken können umfassen:

a) Die Anzahl erhaltener Gesuche um eine rechtliche Befähigung zur Berufsausübung für die einzelnen Absprachen über die gegenseitige Anerkennung oder Zusammenarbeitsabsprachen im betreffenden Jahr;

b) Die Anzahl ausgestellter rechtlicher Befähigungen zur Berufsausübung für die einzelnen Absprachen über die gegenseitige Anerkennung oder Zusammenarbeitsabsprachen im betreffenden Jahr;

c) Die Anzahl ausgestellter rechtlicher Befähigungen zur Berufsausübung für die einzelnen Absprachen über die gegenseitige Anerkennung oder Zusammenarbeitsabsprachen seit deren Inkrafttreten;