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Vernehmlassung 2021/124: Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets - 2. Schritt · 9 Seiten

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Eisenbahngesetz 742.101

3Das BAV erteilt die Betriebsbewilligung, wenn die Gesuchstellerin den Sicherheitsnachweis erbracht hat und die Eisenbahnanlage den massgebenden Vorschriften entspricht.

4Es kann weitere Abklärungen vornehmen. Die Gesuchstellerin stellt dafür das nötige Personal und Material sowie die erforderlichen Unterlagen kostenlos zur Verfügung; sie erteilt die notwendigen Auskünfte.

Art. 18wbisBetriebsbewilligung für Fahrzeuge

1Für neue sowie wesentlich geänderte Fahrzeuge ist eine Betriebsbewilligung des BAV erforderlich.

2Das BAV erteilt die Betriebsbewilligung, wenn die Gesuchstellerin den Sicherheitsnachweis erbracht hat und das Fahrzeug den massgebenden Vorschriften entspricht.

3Es kann weitere Abklärungen vornehmen. Die Gesuchstellerin stellt dafür das nötige Personal und Material sowie die erforderlichen Unterlagen kostenlos zur Verfügung; sie erteilt die notwendigen Auskünfte.

Art. 23c Betriebsbewilligung für Eisenbahnanlagen

1Für neue sowie signifikant geänderte Eisenbahnanlagen ist eine Betriebsbewilligung des BAV erforderlich.

2Für aufgerüstete und erneuerte Eisenbahnanlagen ist eine Betriebsbewilligung erforderlich, wenn das BAV dies verlangt.

3Das BAV erteilt die Betriebsbewilligung, wenn die Gesuchstellerin den Sicherheitsnachweis erbracht hat und die Eisenbahnanlage einschliesslich ihrer Schnittstellen den grundlegenden Anforderungen, den technischen Ausführungsbestimmungen und den übrigen massgebenden Vorschriften entspricht.

4Es kann weitere Abklärungen vornehmen. Die Gesuchstellerin stellt dafür das nötige Personal und Material sowie die erforderlichen Unterlagen kostenlos zur Verfügung; sie erteilt die notwendigen Auskünfte.

5Der Bundesrat legt fest, welche Unterlagen zum Nachweis der Sicherheit erforderlich sind.

Art. 23cbisInverkehrbringen von Fahrzeugen

1Neue, sowie wesentlich geänderte Fahrzeuge dürfen auf einer Eisenbahninfrastruktur nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Halter über eine entsprechende Bewilligung des BAV verfügt.

2Das BAV erteilt die Bewilligung, wenn die Gesuchstellerin den Sicherheitsnachweis erbracht hat und das Fahrzeug einschliesslich seiner Schnittstellen den grundlegenden Anforderungen, den technischen Ausführungsbestimmungen und den übrigen massgebenden Vorschriften entspricht.