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Vernehmlassung 2021/124: Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets - 2. Schritt · 9 Seiten

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742.101 Eisenbahnen

b. eine Konformitätsbescheinigung einer Konformitätsbewertungsstelle oder einer benannten beauftragten Stelle.

Art. 23l Abs. 2

2Es kann die für den sicheren Betrieb interoperabler Fahrzeuge erforderlichen Daten mit der ERA und den Sicherheitsbehörden ausländischer Staaten austauschen.

Art. 40bbisHaftpflichtversicherung

Der Inhaber eines Eisenbahnverkehrsunternehmens muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Franken abschliessen.

Art. 80 Abs. 2

2Das BAV kann mit den zuständigen Behörden von Nachbarländern die Geltung von Zulassungen für sicherheitsrelevantes Personal auf grenznahen Strecken vereinbaren.

Art. 86a Abs. 1 Bst. d

1Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:

d. eine Anlage oder ein Fahrzeug ohne die nach Artikel 5 erforderliche Infrastrukturkonzession oder Sicherheitsgenehmigung oder ohne die nach Artikel 8c erforderliche Netzzugangsbewilligung oder Sicherheitsbescheinigung in Betrieb nimmt oder in Betrieb nehmen lässt oder Pflichten, Bedingungen, Auflagen oder Vorschriften der jeweiligen Bewilligung missachtet;

Art. 96b Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...

Soweit Sicherheitsbescheinigungen von anderen Staaten auch in der Schweiz gelten, bleiben sie bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer, längstens aber fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Änderung gültig.

Art. 97 Abs. 2

2Das BAV kann technische und betriebliche Ausführungsbestimmungen zu den Vollzugsvorschriften des Bundesrates erlassen.

II

Das Elektrizitätsgesetz vom 24. Juni 19025 wird wie folgt geändert:

5 SR 734.0