Erläuternder Bericht 1+2
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 13 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LRV
Die aktuell gültigen LRV-Bestimmungen schliessen die thermische Nutzung von Altholz in Anlagen aus, bei denen die Rauchgase in Kontakt mit dem Produkt kommen, wie es bei der direkten Späne- und Fasertrocknung der Fall ist.
Der Einsatz von Altholz in Feuerungen bei der Holzwerkstoffherstellung ist aus Sicht der Ressourcenschonung sinnvoll, sofern kein relevanter Schadstoffeintrag ins Produkt stattfindet und eine ausreichende Abgasreinigung sichergestellt ist.
Mit der vorliegenden LRV-Revision soll das Verbot zum Einsatz von Altholz bei der Span- und Faserplattenherstellung aufgehoben werden. In der Vollzugshilfe über den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen6 werden bereits heute Richtwerte für maximale Schadstoffgehalte in Altholz für die stoffliche und thermische Nutzung vorgegeben. Diese Richtwerte sollen als Grenzwerte in einen neuen Anhang 7 der Abfallverordnung (VVEA; SR 814.600) aufgenommen werden, damit aus der LRV darauf Bezug genommen werden kann. Dies führt zu einer grösseren Rechtssicherheit im Vollzug. Die heutigen Entsorgungswege für Altholz werden dabei nicht tangiert und bestehen weiterhin.
6 Vollzugshilfe über den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen in der Schweiz: Kontrolle der Qualität von Holzabfällen. Zugriff 8.7.2021. 6/13 054.10-00772/00002/00018/R114-1275