Erläuternder Bericht 1+2
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 13 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LRV
2 Grundzüge der Vorlage
Für Anlagen zur Herstellung von Spanplatten legen die geltenden Bestimmungen der LRV in Anhang 2 Ziffer 84 vorsorgliche Emissionsgrenzwerte für Staub und organische Stoffe (VOC1) fest. Diese Grenzwerte bestehen seit dem 1. Februar 1992.
Im Jahr 2016 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Studie2 erstellen lassen, welche die europäischen Vorgaben zusammenstellt. Dabei wurden das Dokument zu den besten verfügbaren Techniken zur Emissionsminderung bei der Herstellung von Span- und Faserplatten in der EU (Best Available Technique Reference Document; BREF-Dokument3) sowie die Schlussfolgerungen der EU-Kommission zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen4) berücksichtigt. Das BREF-Dokument und die BVT-Schlussfolgerungen liefern Informationen zu den effektivsten Emissionsminderungstechniken für die relevanten Luftschadstoffe und geben entsprechende Emissionswerte vor. Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Produktionsbedingungen verschiedener Anlagen. Die Angaben zu den Schadstoffemissionen in diesen Dokumenten bilden die grosse Heterogenität der rund 50 in der EU betriebenen Anlagen ab. Das resultiert in der Angabe eines breiten Bereiches von erreichbaren Emissionswerten bei den einzelnen Luftschadstoffen.
Für die Span- und Faserplattenproduktion sollen in der LRV im Sinne des Vorsorgeprinzips die Grenzwerte für Staub und VOC sowie für Stickoxide und Formaldehyd festgelegt werden. Dabei werden sowohl die in den BVT-Schlussfolgerungen bzw. im BREF-Dokument vorgegebenen Emissionswerte als auch die darin vorhandenen Angaben zum Stand der Technik berücksichtigt.
Die technische und betriebliche Machbarkeit der neuen Bestimmungen wurde an den bestehenden Anlagen im einzigen Schweizer Werk geprüft. Verschiedene notwendige Massnahmen zum Einhalten der zukünftigen Grenzwerte wurden bereits vorgängig zu dieser LRV-Revision weitestgehend umgesetzt.
2.1 Spanplattenherstellung
2.1.1 Staubförmige Emissionen
Bei der Verbrennung von Holz zur Erzeugung von Produktionswärme und bei der Verarbeitung von Holz zu Platten entstehen relevante Staubemissionen. Der seit 1992 geltende Grenzwert für Staub in der LRV ist im Vergleich zu den Werten der BVT-Schlussfolgerungen hoch. Er soll deshalb angepasst werden.
2.1.2 Organische Verbindungen
Bei der Trocknung der Holzspäne werden VOC aus dem Holz freigesetzt. Für Anlagen zur Herstellung von Spanplatten legt die LRV seit 1992 einen auf die Menge getrockneten Holzes bezogenen Grenzwert für VOC fest. Die Vorgaben in Europa legen hingegen einen Konzentrationsgrenzwert (mg/m3) fest. Dies ermöglicht eine einfachere Überprüfung und eine bessere
1 Im Kontext dieser Erläuterungen: VOC (Volatile Organic Compounds) umfassen die gesamten flüchtigen organischen Verbindungen im Abgas; in der LRV als Gesamtkohlenstoff angegeben.
2 Stand der Technik in der Span- und Faserplattenherstellung – Evaluation Stand der Technik mittels Literaturstudien im Auftrag des BAFU, tbf Ingenieure und Planer im Auftrag des BAFU, 2016
3 Kristine Raunkjær Stubdrup, Panagiotis Karlis, Serge Roudier, Luis Delgado Sancho; Best Available Techniques (BAT) Reference Document for the Production of Wood-based Panels; EUR 27732 EN; doi:10.2791/21807
4 Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2119 der Kommission vom 20. November 2015 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Holzwerkstofferzeugung, Fassung gemäss ABl. L 306 vom 24.11.2015, S. 31. 4/13 054.10-00772/00002/00018/R114-1275