Erläuternder Bericht 1+2

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 13 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LRV

6 Auswirkungen

6.1 Auswirkungen auf den Bund

Beim Bund fallen infolge der LRV-Revision keine Aufwände oder Kosten an.

6.2 Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden

Die LRV-Revision beinhaltet im Wesentlichen die Anpassung der bestehenden Grenzwerte an den Stand der Technik, was den Umfang der behördlichen Kontrolltätigkeit nicht verändert. Aktuell ist ein Standortkanton (LU) betroffen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen sollte bei den kantonalen Vollzugsbehörden kein Mehraufwand entstehen.

Bei den Gemeinden entsteht kein Mehraufwand, da diese nicht in den Vollzug bei Anlagen zur Herstellung von Span- und Faserplatten involviert sind.

6.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft

In der Schweiz ist derzeit nur ein Unternehmen von den vorgesehenen LRV-Anpassungen betroffen. Im Rahmen der Vorarbeiten zur LRV-Revision fand ein intensiver Austausch zwischen dieser Firma, der Luftreinhaltefachstelle des Standortkantons und dem BAFU statt. Die Erweiterung der Spanplattenanlage im Jahr 2017 hatte verschiedene, inzwischen abgeschlossene Aktivitäten und Sanierungsmassnahmen besonders hinsichtlich der VOC-, aber auch der Stickoxidemissionen zur Folge. Die ergriffenen Massnahmen zur Emissionsreduktion führten bereits im Vorfeld der geplanten LRV-Anpassungen zu Investitionen durch das Unternehmen. So wurde beispielsweise die Entstickung mittels eines SNCR-Systems eigeführt. Im Zuge der Abklärungen zur LRV-Revision wurde geprüft, was bei den bestehenden Schweizer Anlagen technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Der Grossteil der Massnahmen zur Einhaltung der neu festgelegten Vorschriften ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der revidierten LRV bereits umgesetzt. Für dieses Unternehmen hat die vorgesehene Anpassung der LRV somit keine weiteren Sanierungsmassnahmen zur Folge. Die Höhe der Grenzwerte wurde unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben zum Stand der Technik auf einem Niveau festgelegt, wie es auch durch allenfalls in Zukunft in der Schweiz neu realisierte Span- und Faserplattenanlagen eingehalten werden kann.

6.4 Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Gesundheit

Die Wirkung auf die Umwelt und die Gesundheit liegt konkret in der Verringerung der Emissionen von Feinstaub, Stickoxiden und Formaldehyd, sowie – in geringerem Masse – auch von VOC. Diese Schadstoffe beeinträchtigen die Gesundheit durch Herz-Kreislauf- und Atemwegs-Erkrankungen, sie sind teilweise krebserregend (insbesondere Formaldehyd), tragen zur Ozonbildung bei (Sommersmog) und belasten die Umwelt durch übermässige Stickstoffeinträge.

Durch die Reduktion der Schadstoffemissionen nimmt die Immissionsbelastung vor allem in der Nähe einzelner Anlagen ab. Dies wirkt sich positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Ökosysteme aus.

Die in Kapitel 6.3 erwähnten Sanierungsmassnahmen in der einzigen Span- und Faserplattenanlage in der Schweiz resultierten bereits vor dem Inkrafttreten der LRV-Revision in Emissionsreduktionen.

13/13 054.10-00772/00002/00018/R114-1275