Erläuternder Bericht 1+2
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 13 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LRV
LRV von 20 mg/m3 ausgenommen, nicht aber die Faserplattenherstellung. Gemäss dem BREF-Dokument halten 30 von 34 untersuchten Spananlagen und 17 von 24 Faserplattenanlagen in der EU Werte unter 10 mg/m3 ein. Besonders Nasselektrofilter bei Spananlagen und Nasselektrofilter in Verbindung mit Biowäschern bei Faserplattenanlagen sind gut geeignet zur Abscheidung von Formaldehyd. Bei den Schweizer Anlagen sind diese Abluftreinigungstechnologien vorhanden. Bei behördlichen Emissionsmessungen wurden Werte von unter 10 mg/m3 eingehalten. Um die Emissionen des krebserregenden Formaldehyds zu minimieren, soll in der LRV neu ein Grenzwert von 10 mg/m3 für die Abluft von direkt und indirekt beheizten Span- und Fasertrocknern und für die Abluft von Pressen festgelegt werden.
4.7 Anhang 2 Ziffer 847: Stickoxide
Die Emissionen von Stickoxiden bei der Herstellung von Holzwerkstoffen werden überwiegend durch die Feuerung beeinflusst. Neben der Art der Feuerung (Öl, Gas, Holz) ist die Zusammensetzung der eingesetzten Brennstoffe entscheidend. Abgase von reinen Erdgasbrennern weisen üblicherweise geringere, diejenigen von Holzfeuerungen höhere Emissionen an Stickoxiden auf.
Bei der Plattenherstellung fallen grosse Mengen an Produktionsrückständen in Form von Abschnitten oder Schleifstaub an. Dieser wird in Staubbrennern als Brennstoff eingesetzt. Die Schleifstäube enthalten stickstoffhaltige Bindemittel aus den Span- und Faserplatten. Dies erhöht den Stickstoffgehalt von Holzstäuben im Vergleich zu naturbelassenem Holz deutlich. Die Höhe der Stickoxidemissionen variiert demzufolge in Abhängigkeit des eingesetzten Brennstoffmix. Dieser hängt wiederum von der Art der in der Anlage zu einem früheren Zeitpunkt produzierten Platten ab.
Aktuell gilt in der LRV bei der Herstellung von Span- und Faserplatten ein Stickoxidgrenzwert von 250 mg/m3 gemäss Anhang 1 Ziffer 61.
SNCR-Systeme sind bei grossen Holzfeuerungen eine etablierte Methode zur Stickoxidminderung und ermöglichen das Einhalten eines Grenzwerts von 150 mg/m3. Die BVT-Schlussfolgerungen bezeichnen SNCR-Systeme in der Span- und Faserplattenherstellung grundsätzlich ebenfalls als Stand der Technik. Trotzdem setzten zum Zeitpunkt der Erarbeitung des zugrundeliegenden BREF-Dokuments eine Minderheit der europäischen Anlagen SNCR-Systeme ein. Entsprechend wurde für die erreichbaren Stickoxidemissionen bei Anlagen mit direkter Trocknung eine Bandbreite von 30 bis 250 mg/m3 angegeben. Die detaillierte Betrachtung des BREF-Dokuments zeigt, dass die Mehrheit der Spananlagen Werte unter 150 mg/m3 und die Mehrheit der Faserplattenanlagen Werte unter 50 mg/m3 einhalten konnten.
Somit soll auch der Stickoxidgrenzwert in der LRV für direkt beheizte Spantrockner vorsorglich auf 150 mg/m3 und derjenige für direkt beheizte Fasertrockner auf 50 mg/m3 festgelegt werden.
Für indirekt beheizte Trockner legt Anhang 2 Ziffer 847 keinen Stickoxidgrenzwert fest, weil für solche Anlagen die Bestimmungen für die jeweilige Feuerungskategorie nach den Anhängen 2 oder 3 LRV gelten.
4.8 Anhang 2 Ziffer 848: Überwachung
Aufgrund des erheblichen Abluftvolumens aus den Anlagen zur Span- und Faserplattenherstellung sollen die Emissionen von VOC und Stickoxiden kontinuierlich überwacht werden. Beim bestehenden Werk werden diese beiden Parameter bereits heute kontinuierlich gemessen. Die Stickoxidwerte dienen als Regelgrösse für die automatisierte Steuerung der SNCR-Anlage zur Stickoxidminderung.
11/13 054.10-00772/00002/00018/R114-1275