Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 14 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
Schnittstelle zwischen VOSTRA und ZEMIS, damit bei Landesverweisungen die manuelle Eingabe von Daten des VOSTRA in das SIS wegfalle.
Meldepflichten
Meldungen der kantonalen und kommunalen Behörden (Art. 5 Abs. 1 Bst. o)
SO merkt an, dass unter «Rückkehrentscheide» keinesfalls die reine Vollzugshandlung gemeint sein könne. Falls damit der reine Wegweisungs-/Landesverweisungsentscheid gemeint sei, sei es fraglich, wieso die Eintragung nicht vom Eintritt der Rechtskraft abhängig gemacht werde, da dies ansonsten der Unschuldsvermutung widersprechen würde. Somit wäre dann auch der Passus «sowie deren Änderung, Sistierung oder Aufhebung» nicht nachvollziehbar. Nach Ansicht von TI ist unbedingt zu präzisieren, dass die kantonalen Migrationsbehörden die Rückkehrentscheide sowie deren Sistierung oder Widerruf melden müssen.
Daten des Ausländerbereichs (Art. 9 Abs. 1 Bst. abis)
TI erachtet diese neue Bestimmung als notwendig, da sie die Erfassung der im SIS auszuschreibenden Personen im ZEMIS ermögliche.
Berechtigung zur Abfrage und Bearbeitung der Daten
Datenkatalog ZEMIS (Anhang 1 Ziff. 1)
SO verlangt bei den kantonalen Migrationsbehörden die Anpassung von «A» auf «M», da bei einer Anfrage um Zusatzinformationen eine Rückfrage bei den kantonalen Migrationsbehörden nötig sei.
4.7 Ergebnisse zur Änderung der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten
Allgemeines
AG unterstützt die Änderungen der vorliegenden Verordnung vollumfänglich, wobei er ausdrücklich den automatisierten Datenaustausch zwischen dem AFIS und dem SIS nennt.
Befugnis des SEM (Art. 3a)
SO merkt an, dass dem SEM direkt ermöglicht werden solle, die Identifikationsnummer (PCN) der AFIS-Daten im ZEMIS selber zu erfassen.
TI erachtet es als sinnvoll, die Aufgaben der kantonalen Migrationsbehörden in diesem Zusammenhang zu erwähnen, namentlich die Erfassung der biometrischen Daten und der PCN im ZEMIS.
4.8 Ergebnisse zur Änderung der VZAE
Zur VZAE wurden keine Bemerkungen angebracht.