Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

4.2 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Die Verordnungen legen die neuen Zugriffe der Behörden auf das System fest. Deshalb wurde eine Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d des Vernehmlassungsgesetzes (VlG, SR 172.061) durchgeführt.

Zur Vorlage sind 46 Rückmeldungen eingegangen. Insgesamt haben sich 26 Kantone, 4 politische Parteien, 3 Dachverbände, das BGer und BVGer sowie 11 weitere interessierte Kreise schriftlich geäussert. Davon haben 10 Teilnehmer ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (BGer und BVGer sowie GR, der Arbeitgeberverband, centre patronal, EFS, der Flughafen Zürich, KID, KKJPD und die SKG).

Das BVGer bittet darum, dass seine Antwort als Enthaltung und nicht als Zustimmung ausgewiesen werde.

AI, AR, BE, BS, GL, LU, SG, TG und UR, die SSK, der SVS sowie die Mitte und die FDP

begrüssen die Vorlage und die damit verbundenen Änderungen. Die Stellungnahmen beschränken sich auf die Begrüssung der Umsetzung und enthalten keine Änderungsvorschläge.

AG, BL, FR, GE, JU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VD, VS, ZG und ZH sowie economiesuisse, KKPKS, SSV und VKM sowie die SP und die SVP begrüssen grundsätzlich die Vorlage insgesamt und haben einige Bemerkungen:

BL, GE, NE, SH, SO, TI, VD und die VKM bezweifeln, dass die VO-Änderungen sich weder finanziell noch personell auf die Kantone auswirken werden, wie im erläuternden Bericht erklärt werde. Alle sind sich einig, dass es Auswirkungen haben werde und diese zu beziffern seien. Die VKM fordert, dass diese Informationslücke spätestens dann geschlossen werde, wenn die Ausführungsbestimmungen und der Termin des Inkrafttretens für die Verordnungsanpassungen bekannt seien. Die Verortung der Mehraufwände solle dann spätestens in den kantonalen Migrationsbehörden überprüft werden.

Economiesuisse erwartet zudem eine möglichst effiziente und kostengünstige Umsetzung der Anpassungen. Die SVP ihrerseits fordert eine möglichst kostengünstige Umsetzung für die Kantone.

Die SVP akzeptiert die vorgeschlagenen Änderungen, wobei sie auf das Fortbestehen einiger grundlegender Meinungsverschiedenheiten bei bestimmten Aspekten der Entwicklung des Schengen-Besitzstands hinweist. Insbesondere bezieht sie sich auf das Fehlen von Lösungen für Terroristen, die Staatsangehörige eines Schengen-Staates sind bzw. in diesen radikalisiert wurden. Besonders zufrieden äussert sich die SVP zur Eintragung der Landesverweisungen im ZEMIS und zur umfassenden Statistik im Rückkehrbereich.

OW, NW und die KKPKS merken an, dass sie bei den Bestimmungen zur nationalen Umsetzung, bei welchen Spielraum besteht, diese im vorgeschlagenen Sinne grundlegend unterstützen. OW begrüsst insbesondere die neu vorgesehenen Möglichkeiten der Ausschreibung und verweist ansonsten auf die Stellungnahme der KKPKS.

LU ist mit dem Projekt einverstanden und erachtet die Erweiterung der Fahndungsmöglichkeiten als massvoll und sinnvoll. SG begrüsst insbesondere, dass die Änderungen eine Optimierung der Einbürgerungsverfahren zur Folge haben.

JU nimmt zur Kenntnis, dass die vorgesehenen Verordnungsänderungen keine neuen finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone haben werden. Der Kanton begrüsst, dass der Bundesrat den Bemerkungen der Kantone in der Vernehmlassung vom 13. Februar 2019 Rechnung tragen möchte. Er bedauert jedoch, dass keine Unterstützung durch den Bund vorgesehen sei, um den nicht unerheblichen Mehraufwand der Kantonsverwaltungen aufgrund der laufenden Reformen auszugleichen.