Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

Änderungen in der RIPOL-Verordnung und in der ZEMIS-Verordnung

Eine europaweite Ausschreibung im SIS setzt voraus, dass vorgängig eine nationale Ausschreibung im RIPOL oder im ZEMIS erfasst wurde.

Um die neuen polizeilichen Ausschreibungskategorien im SIS umzusetzen, wurde Artikel 15 BPI, der die Rechtsgrundlage für RIPOL darstellt, entsprechend revidiert. Auf Verordnungsstufe müssen insbesondere die Zugriffsrechte der Behörden sowie die Datenfelder im Anhang der Verordnungen gemäss der neuen Bestimmung angepasst werden.

Zudem werden die von den Migrationsbehörden verfügten Rückkehrentscheide und Einreiseverbote sowie die Landesverweisungen künftig nur im ZEMIS und nicht mehr im RIPOL erfasst und anschliessend an das N-SIS übermittelt. Die ZEMIS-Verordnung muss entsprechend angepasst werden.

Änderung in der VZAE und in der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten

Der SIS-Bundesbeschluss3 sieht vor, dass das SEM die biometrischen erkennungsdienstlichen Daten bearbeiten kann und dass der Bundesrat ermächtigt ist, die Bekanntgabe oder Übermittlung dieser Daten zu regeln (vgl. Art. 354 Abs. 2 und 4 StGB). In diesem Zusammenhang wird die Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten revidiert. Die VZAE und die Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten werden auch aufgrund der Änderungen in Artikel 354 StGB und Artikel 68a AIG angepasst. In diesen Verordnungen werden die Erfassung der biometrischen Daten und deren Lieferung an das N-SIS bei den SIS-Ausschreibungen zur Rückkehr oder zur Einreiseverweigerung geregelt.

3 Liste der Vernehmlassungsteilnehmer

Eine Liste der Kantone, Parteien und Organisationen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, ist im Anhang beigefügt. Alle Aussagen, auch die von Einzelpersonen, sind zudem öffentlich zugänglich.

4 Ablauf der Vernehmlassung und Übersicht über die Ergebnisse

4.1 Einleitende Bemerkungen

Der Ergebnisbericht weist aus, welche neuen Bestimmungen von den Vernehmlassungsteilnehmern positiv, negativ oder skeptisch aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge bestehen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren.

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.4

3 Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) (Entwurf), BBl 2020 3575.

4 Ergebnisbericht der Vernehmlassung unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2021 > EJPD.