Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

Die Mitte begrüsst die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen. Neben der Pflicht zur Ausschreibung von Einreiseverboten und Rückkehrentscheiden im System begrüsst sie, dass die technischen Voraussetzungen für eine umfassende Rückkehrstatistik von ausländischen Personen geschaffen werden.

4.3 Ergebnisse im Allgemeinen

Verhältnismässigkeit

AsyLex steht der Vorlage kritischer gegenüber und nimmt vor allem aufgrund des intensivierten Informationsaustauschs ohne supranationale Kontrolle eine kritische Haltung gegenüber dem SIS und insbesondere den Verordnungen «SIS Grenze» und «SIS Rückkehr» ein. Deswegen fordert AsyLex von der Schweiz im Hinblick auf eine verbesserte Situation für Asylsuchende eine verhältnismässige Umsetzung der SIS-Verordnungen.

VS unterstreicht, dass zwei neue Aufgaben zu erwarten seien: die Ausschreibung von nationalen Einreiseverboten im SIS und die Ausschreibung von Rückkehrentscheiden. Letztere müssten im SIS ausgeschrieben werden, wenn sie für den gesamten Schengen-Raum gelten und wenn dies verhältnismässig sei. Der Kanton wünscht diesbezüglich klare Weisungen des SEM, damit er entscheiden könne, ohne jedes Mal die Bundesbehörde zu kontaktieren.

Vorgehen bezüglich Biometrie

GE bedauert, dass die Europäische Kommission im letzten Moment einen Rückzieher gemacht und beschlossen habe, dass die biometrischen Daten nicht zwingend im SIS zu erfassen seien. Die Kommission begründe dies damit, dass sie nicht Rückkehrentscheide vom System ausschliessen wolle, für die keine Daten vorhanden seien. Vor diesem Hintergrund erachtet GE die vorgeschlagene Umsetzung des ausländerrechtlichen Teils der SIS-Vorlage als nicht befriedigend für die Kantone.

GE wünscht, dass die Daten zu Beginn eines ausländerrechtlichen Verfahrens erfasst werden, wie dies im Asylbereich der Fall sei. Die biometrischen Daten könnten dann je nach Ausgang des ausländerrechtlichen Verfahrens für die Erteilung der Bewilligungen oder für eine mögliche Ausschreibung im SIS verwendet werden. Dies würde bedingen, dass die Daten in einem für die verschiedenen Datenbanken (ZEMIS, SIS) geeigneten Format gespeichert werden.

Datenschutz

Die Mitte begrüsst im Hinblick auf die Speicherung von persönlichen Daten im SIS insbesondere, dass die EU-Verordnungen unter Einbezug des Europäischen Datenschutzbeauftragten erarbeitet wurden und der EDÖB in der Schweiz eine Kontrollfunktion ausübt.

Auch economiesuisse befürwortet es ausdrücklich, dass bei den Änderungen auf Gesetzesstufe die Aufsichtsfunktion und die Datensicherheit verbessert und damit die in der Schweiz geltenden Vorschriften über den Schutz der Persönlichkeit und des Datenschutzes gewahrt werden.

Die FDP unterstützt die Vorlage unter anderem aufgrund der gegebenen datenschutzrechtlichen Schranken.

ZH und zwei Mitglieder der VKM weisen darauf hin, dass der Bund bis zum Inkrafttreten der SIS-Verordnungen und der Änderungen im BGIAA eigentlich sicherstellen wollte, dass die notwendigen Schnittstellen zwischen den Systemen (VOSTRA, ZEMIS, RIPOL, SIS, EES) vorhanden sind. SH weist zudem explizit darauf hin, dass um eine möglichst automatisierte Datenbearbeitung ersucht worden sei, aber mit der vorliegenden Lösung weiterhin ein nicht zu unterschätzender personeller Mehraufwand zu erwarten sei. ZH fordert deshalb erneut, dass die notwendigen Schnittstellen errichtet werden.