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Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 21 Seiten

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Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts

Art. 187a

2. Angriffe auf die1 Wer gegen den Willen einer Person oder überraschend eine sexuelle sexuelle Freiheit. Handlung an dieser vornimmt oder von ihr vornehmen lässt, wird mit Sexueller

Übergriff Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2Ebenso wird bestraft, wer bei der Ausübung einer Tätigkeit im Gesundheitsbereich an einer Person eine sexuelle Handlung vornimmt oder von ihr vornehmen lässt und dabei ihren Irrtum über den Charakter der Handlung ausnützt.

Art. 188

Sexuelle Hand- 1. Wer mit einer minderjährigen Person von mindestens 16 Jahren, die lungen mit von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis Abhängigen

oder auf andere Weise abhängig ist, eine sexuelle Handlung vornimmt, indem er diese Abhängigkeit ausnützt,

wer eine solche Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit zu einer sexuellen Handlung verleitet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Aufgehoben

Variante 1: Ergänzung «Vornahme» in Absatz 1, Streichung «namentlich» in Absatz 3

Art. 189 Abs. 1 und 3

1Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.

3Handelt der Täter grausam, verwendet er eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Variante 2: Ergänzung «Vornahme» in Absatz 1, Streichung «namentlich» in Absatz 3, Ausdehnung der Definition der «Vergewaltigung» in Artikel 190 Absatz 1

Art. 189 Abs. 1 und 3

1Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht,