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Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 21 Seiten
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Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts
heitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Variante 2: Ergänzung «Vornahme» in Absatz 1, Streichung «namentlich» in Absatz 2, Ausdehnung der Definition der «Vergewaltigung» in Artikel 154 Absatz 1
Art. 153
Sexuelle1 Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung einer sexuellen Hand-Nötigung lung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie
unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2Handelt der Täter grausam, verwendet er eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Variante 1: Ergänzung «Vornahme» in Absatz 1, Streichung «namentlich» in Absatz 2
Art. 154
Vergewaltigung1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Vornahme oder Dul-
dung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
2Handelt der Täter grausam, verwendet er eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Variante 2: Ergänzung «Vornahme» und Ausdehnung der Definition der «Vergewaltigung» in Absatz 1, Streichung «namentlich» in Absatz 2
Art. 154
Vergewaltigung1 Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs oder
einer beischlafsähnlichen Handlung, die mit einem Eindringen in ihren Körper verbunden ist, nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
2Handelt der Täter grausam, verwendet er eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.