Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/40: Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung · 18 Seiten

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3.7.1.3 Einführung von CO2-Emissionsklassen

6 Teilnehmende sprechen sich für eine rasche Weiterentwicklung der LSVA aus38. Die LSVA sei ein wichtiges Instrument, um die vom Schwerverkehr verursachten externen Kosten zu internalisieren. Diese seien gemäss einer Erhebung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) nicht vollumfänglich gedeckt. Daher wird gefordert, dass die LSVA möglichst rasch im Rahmen des Landverkehrsabkommen ausgereizt und künftig unter anderem nach CO2- Emissions-Klassen erhoben werde.

3.7.1.4 Unterstützung der Polizei

BE beantragt, dass die polizeiliche Tätigkeit in den Schwerverkehrskontrollzentren durch einen hohen Automatisierungsgrad bei der Datenerfassung unterstützt werde. Bisher hätten die Fahrzeugstammdaten von der ID-Karte39 oder über die DRSC40-Schnittstelle des LSVA-Erfassungsgeräts automatisiert in die kantonalen Verarbeitungsapplikationen übernommen werden können. Mit der Systemumstellung würden diese Möglichkeiten wegfallen. Das ASTRA sei sich dieser Problematik bewusst und suche nach Lösungen. Zurzeit sei aber davon auszugehen, dass die Stammdaten mit der Einführung von NETS/EETS manuell erfasst werden müssen.

BE befürchtet zudem den Einsatz von Störsendern (sog. Jammern), welche das GNSS-Signal stören. BE erwartet, dass Manipulationsmöglichkeiten frühzeitig identifiziert und soweit möglich technische Gegenmassnamen getroffen würden. Es sei zudem aufzuzeigen, wie die polizeiliche Kontrolltätigkeit dadurch beeinflusst würde.

38 SP, SGB, VCS, Alpen-Initiative, Greenpeace, PUSCH.

39 Obligatorische Identifikationskarte für ausländische LSVA-pflichtige Fahrzeuge; enthält die Fahrzeugstammdaten.

40 Dedicated Short Range Communication (Nahbereichskommunikation).