Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/40: Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung · 18 Seiten

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seien. Sie fügen an, dass die Digitalisierung enorme Effizienzpotentiale mit sich bringe, aber grundsätzlich eine vollständige Neukonzeption von Prozessen erfordere. Auch diesbezüglich gehe aus den Unterlagen nicht hervor, in welchem Ausmass das entsprechende Potential tatsächlich genutzt werde. Ein wesentlicher Teil der Vereinfachungen und Kostensenkungen scheine auf den Einbezug dritter Dienstleister zurückführbar, anstatt auf die schlanke Prozessgestaltung und den gezielten Einsatz neuer technischer Hilfsmittel.

3.4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

2 Teilnehmende betonen, dass das neue LSVA-Erhebungssystem auch in die neuen digitalen Prozessen des BAZG, die im Rahmen von DaziT erarbeitet werden, eingebunden bzw. sinnvolle Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen geschaffen werden müssen, um so den administrativen Aufwand für Firmen zusätzlich zu reduzieren16.

Die FDP unterstreicht, dass die Vorlage zu einfacheren Erhebungsprozessen und sinkenden Kosten bei den Transportunternehmen führen müsse. Sie dürfe nicht zu Mehreinnahmen beim Bund führen. Der Bundesrat sei im erläuternden Bericht dazu sehr vage und spreche in der Möglichkeitsform. Um rund 150 Millionen Franken an Investitionskosten zu rechtfertigen, müsse er dazu Garantien abgeben.

Das KMU-Forum macht darauf aufmerksam, dass das Kapitel über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Reform detailliertere und quantifizierte Informationen über die direkten und indirekten Auswirkungen der Revision auf die Unternehmen enthalten müsse. Soweit möglich, sollten die Auswirkungen auf die verschiedenen Kategorien von Unternehmen (in Abhängigkeit von den von ihnen verwendeten Fahrzeugen und Anhängern) dargestellt werden, insbesondere diejenigen, die aufgrund der Revision wahrscheinlich mit einem Anstieg der erhobenen LSVA-Beträge und/oder ihrer administrativen Kosten und Belastungen konfrontiert wären.

3.4.4 Übertragung von Aufgaben an Dritte

2 Teilnehmende thematisieren die Übertragung der Aufgabe der Erhebung der Daten betreffend Fahrten auf Schweizer Gebiet an Dritte17.

NE stellt sich die Frage nach den Risiken und der Zweckmässigkeit einer Delegation dieser Aufgabe an private, schweizerische oder ausländische Anbieter.

Les Routiers Suisses erachtet es als riskant, die LSVA über ausländische Dienstleister abrechnen zu lassen. Es handle sich um eine Abgabe, welche bei inländischen Fahrzeugen mit allen Möglichkeiten des Schweizer Rechts eingefordert werde. Sitze ein Dienstleister im Ausland, werde das Inkasso schwieriger. Dies gelte auch für die Durchsetzung von Massnahmen gegenüber den Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern bei Nichtbezahlung der Abgabeforderung. Da unter den Dienstleistern ein Markt bestünde und das BAZG den Dienstleister für seine Aufgaben entschädige, sei davon ausgehen, dass Dienstleister daran interessiert seien, Marketing zu betreiben und sich untereinander als Wettbewerber zu verhalten. Es sei damit zu rechnen, dass in kurzer Zeit Cash-Back oder Bonus-Systeme aufgebaut würden, mit denen ein Teil der Einnahmen wieder an die Transportunternehmen rückerstattet würden. Dies hätte zur Folge, dass auch inländische Transporteure die LSVA über ausländische Dienstleister abrechnen wollen. Solche Anreize bestünden bereits heute bei Kreditkarten oder Tankkarten. Einerseits werde es schwierig zu begründen, wieso ein ausländischer Transporteur weniger bezahlen soll, zum anderen werde das Inkasso unnötig verteuert. Das Vertrauen in eine gerechte Abrechnung sei so nicht mehr gegeben.

3.4.5 Datenschutz

Privatim bemängelt das Fehlen einer Analyse der Risiken für die Grundrechte der betroffenen Personen. Es solle zunächst evaluiert werden, wer befugter- und unbefugter Weise

16 Economiesuisse, hkbb.

17 NE, Les Routiers Suisses.