Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/40: Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung · 18 Seiten
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GENERELLE EINSCHÄTZUNG
Nicht Einverstanden Einverstanden (9) oder kritisch (13) 18% 26%
Teilweise Einverstanden (28) 56%
3.3 Wesentliche Kritikpunkte
3.3.1 Deklaration der Anzahl Achsen bei Anhängern statt des zulässigen Gesamtge-
wichts
In Artikel 6 Absatz 1 VE-SVAG ist eine Erweiterung der Kompetenzdelegation an den Bundesrat vorgesehen. Als Basis zur Berechnung des massgebenden Gewichts soll in Zukunft nicht nur das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges dienen. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, alternativ die Anzahl Fahrzeugachsen multipliziert mit einem ebenfalls vom Bundesrat festgelegten Gewicht pro Achse, als Bemessungsgrundlage hinzuzuziehen. Artikel 6 Absatz 1 VE-SVAG ist offen formuliert und liesse den Systemwechsel auf alle Fahrzeuge zu. Der Wechsel ist derzeit aber nur für Anhänger geplant. In Artikel 6 Absatz 2 VE-SVAV schlägt der Bundesrat daher für die Anhängerachsen ein Gewicht von je 9 000 kg vor.
Der geplante Systemwechsel bei der Berechnung des massgebenden Gewichts von Anhängern wird von mehr als einem Viertel der 50 Teilnehmenden abgelehnt oder kritisch beurteilt.
13 Teilnehmende sehen die Systemumstellung kritisch oder lehnen sie dezidiert ab10. Die Einführung einer Achsdeklaration bei Anhängern würde zu einer Mehrbelastung des Transportgewerbes führen oder die Flexibilität der Transportunternehmen in schwerwiegender Weise einschränken. Seit Einführung der LSVA im Jahr 2001 hätten die Transportunternehmen ihre Flotten laufend optimiert. Ziel dabei sei gewesen, damit die Verlagerungs- und Umweltzielsetzungen der LSVA zu erfüllen, anderseits aber auch betriebswirtschaftliche Verbesserungen vorzunehmen, d. h. eine möglichst geringe Tarifbelastung zu erreichen. Diese Bemühungen würden mit hohen Kostenfolgen für die Transportunternehmen mit der angestrebten Revision zunichtegemacht. Die Vorlage verletzte die Planungs- und Investitionssicherheit der Unternehmen.
Mehrere Teilnehmende wenden überdies ein, dass auf dem freien Markt keine erfassungsgenauen Geräte vorhanden seien. Anstelle der genauen Gewichtserfassung würde nur noch die Anzahl der Anhängerachsen zum Bewertungsmassstab genommen, mit der Folge ungenauer LSVA-Abgabebeträge im Vergleich zu heute. Es wird deshalb gewünscht, dass die Herausgabe eines Erfassungsgerätes durch den Bund nochmals geprüft werde. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass nicht ausreichend dargelegt wurde, dass die Modernisierung des
10 FDP, SVP, economiesuisse, AGVS, ASTAG, Les Routiers Suisses, SGV, auto-schweiz, hkbb, KMU-Forum, Krummen, metal.suisse, SPEDLOGSWISS.