Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/52: Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung · 15 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-022.3-351/21

Erläuternder Bericht zur Umsetzung der Motionen 17.4317 Caroni «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und 17.3520 Graf-Litscher «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!»

Übersicht

Mit dem vorliegenden Vorschlag sollen zur Umsetzung der Motion 17.4317 Caroni «Fairere Ver-

fahren im Strassenverkehr» die Verfahren bei der polizeilichen Abnahme von Lernfahr- oder

Führerausweisen beschleunigt und den Inhaberinnen und Inhabern von Lernfahr- oder Führerausweisen mehr Rechte im Verfahren zum vorsorglichen Führerausweisentzug eingeräumt wer-

den. Zudem soll die kantonale Behörde in Umsetzung der Motion 17.3520 Graf-Litscher «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!» den Fahrerinnen und Fahrern während eines Lernfahr- oder Führerausweisentzugs Fahrten zur Berufsausübung erlauben können, womit sich deren Risiko des Verlusts einer Arbeitsstelle vermindert.

Ausgangslage

Zwei überwiesene Motionen verlangen Anpassungen beim Führerausweisentzug:

Die Motion 17.4317 Caroni «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» fordert, dass das Verfahren

betreffend die polizeiliche Abnahme sowie betreffend den vorsorglichen Entzug von Lernfahr- oder Führerausweisen rascher und transparenter wird. Zudem sollen Personen, denen ein Führerausweisentzug droht, besser in das Verfahren eingebunden werden und mehr Rechte erhalten.

Die Motion 17.3520 Graf-Litscher «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!» verlangt eine stärkere Differenzierung des Führerausweisentzugs auf privater und beruflicher Ebene. Personen, die berufsmässig Fahrzeuge führen, droht neben dem Entzug des Führerausweises oft auch noch der Verlust des Arbeitsplatzes. Dieses Risiko soll gemindert werden, indem die kantonale Behörde den Berufsfahrerinnen und Berufsfahrern Fahrten zur Berufsausübung während eines Ausweisentzugs erlauben kann. Damit sollen alle Betroffenen eine vergleichbare Auswirkung eines Führerausweisentzugs verspüren.

Hauptinhalte der Vorlage

In Erfüllung der Motion 17.4317 Caroni sollen die Verfahren beim Führerausweisentzug beschleunigt werden. Dies kann damit erreicht werden, dass die Polizei nach einer Führerausweisabnahme den Ausweis innert einer Frist von drei Arbeitstagen an die kantonale Entzugsbehörde übermitteln muss. Diese soll sodann verpflichtet werden, innerhalb von zehn Arbeitstagen seit der Abnahme des Ausweises eine Entzugsverfügung zu erlassen. Andernfalls müsste sie den Führerausweis, zumindest vorübergehend, wieder aushändigen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn innert der 10-Tages-Frist noch nicht genügend ernsthafte Zweifel an der Fahreignung der betroffenen Person vorliegen, um einen vorsorglichen Entzug zu verfügen. Beispielsweise, weil die Analyse der Blutprobe noch aussteht.

Hat die kantonale Behörde einen vorsorglichen Führerausweisentzug verfügt, soll sie diesen auf Gesuch der betroffenen Person hin alle drei Monate mit einer anfechtbaren Verfügung neu beurteilen müssen.

Schliesslich soll die kantonale Behörde Privatpersonen, die ihr Zweifel an der Fahreignung einer anderen Person melden, nur noch dann Vertraulichkeit zusichern können, wenn ihr die meldende Person ein schutzwürdiges Interesse daran nachweist. Zudem soll klargestellt werden, dass die kantonalen Behörden für Kosten, die der gemeldeten Person beispielsweise wegen Fahreignungsuntersuchungen

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