Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 17 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too big to fail»)

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Übersicht

Das Ziel der Vorlage, die Widerstandsfähigkeit der Schweizer SIBs zu stärken, stösst insgesamt auf sehr breite Zustimmung bei den Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH), den politischen Parteien (FDP, glp, GPS, SP, SVP), den Dachverbänden der Wirtschaft (economiesuisse, SBVg, SGB, sgv), den interessierten Kreisen (Credit Suisse, PostFinance, Raiffeisen, UBS, VSKB, ZKB) sowie bei weiteren Teilnehmern (Campax, CP, Grüner Fisch, KIB, Klima-Allianz, Klimagrosseltern, KlimaSeniorinnen, onlineKarma, PUSCH, SKF, VKS, ZBV, ZHK).

Alle Kantone mit Ausnahme von AG und ZH stimmen der Vorlage zu. Die quantitativen Auswirkungen stossen auf heftige Kritik insbesondere bei allen betroffenen SIBs (Credit Suisse, PostFinance, Raiffeisen, UBS, ZKB), den politischen Parteien FDP und SVP, den Dachverbänden economiesuisse und SBVg sowie bei KIB, VSKB, ZBV und ZHK. UBS weist die Vorlage in der vorliegenden Form explizit zurück, weil die Anforderungen an die SIBs unverhältnismässig hoch und international nicht vergleichbar seien. Explizite Ablehnung wird auch von der SVP geäussert. Aufgrund der Vermutung, dass die von den SIBs freiwillig gehaltene Liquidität mit ansteigenden Zinsen zurückgehen wird, würde die GPS demgegenüber explizit strengere Liquiditätsanforderungen begrüssen. Mit der Begründung, die FINMA solle weniger auf die Risikoeinschätzungen der Banken abstellen, erwünscht sich auch die SP eine strengere Liquiditätsregulierung.

Die angestrebte Höhe der Gesamtanforderung orientiert sich gemäss Vorlage an der von den SIBs gehaltenen Liquidität. Vor diesem Hintergrund weisen Credit Suisse, Raiffeisen, SBVg und UBS darauf hin, dass die Kalibrierung der Grundanforderung zu hoch ausgefallen sei. Es dränge sich eine Neukalibrierung des Gleichgewichts zwischen der Grund- und Zusatzanforderung auf, weil die Grundanforderung nicht bereits die gesamte Anforderung erfüllen dürfe. Credit Suisse, KIB, PostFinance, Raiffeisen, SBVg, UBS, VSKB, ZBV, ZH, ZHK und

ZKB fordern zudem, dass die Anrechenbarkeit von liquiditätsgenerierenden Massnahmen

erweitert werden solle.

KIB, Raiffeisen, SBVg, UBS, VSKB, und ZKB kritisieren auch die von den Behörden vorgenommene Regulierungsfolgeabschätzung (RFA), die ohne angemessene Einordnung der gewonnenen Daten erfolgt sei.

Insbesondere Credit Suisse, SBVg, UBS, VSKB und ZKB kritisieren die strengen regulatorischen Folgen bei Unterschreiten der besonderen Anforderungen. Zudem müsse die Vorlage gemäss Credit Suisse, SBVg, SVP, UBS, ZBV, ZHK und ZKB klarere und transparentere Regeln bezüglich der Verwendbarkeit von Liquidität im Krisenfall beinhalten. Zur Vermeidung von ungewollten negativen Marktreaktionen bei der Nutzung des Liquiditätspuffers schlagen Credit Suisse, SBVg, UBS und ZKB vor, von einer Offenlegung der Grundanforderungen abzusehen.

Gemäss Credit Suisse, economiesuisse, FDP, Raiffeisen, SBVg, UBS, ZBV, ZHK und ZKB trage das Liquiditätskonzept für SIBs den bestehenden internationalen Standards nicht genügend Rechnung. Der von den Behörden vorgenommene internationale Rechtsvergleich sei unvollständig und nicht ausreichend, um die Wettbewerbsneutralität der Vorlage zu begründen.

AG, KIB, PostFinance, Raiffeisen, SVP und ZKB kritisieren, dass das Konzept im Rahmen der institutsspezifischen Zusatzanforderungen der FINMA ein zu hohes Ermessen einräume.