Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/72: Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM AG · 17 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Armutsreduktion durch Unternehmertum
Die SIFEM AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets), nachfolgend SIFEM, ist die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes. Der Bund ist alleiniger Eigentümer dieser privatrechtlichen Aktiengesellschaft. Gemäss den aktuellen strategischen Zielen des Bundesrates tätigt die SIFEM Investitionen zugunsten von privaten Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern, die nebst einer finanziellen Rendite eine positive und messbare Wirkung auf die Gesellschaft und die Umwelt erzielen und den Einsatz zusätzlicher privatwirtschaftlicher Mittel fördern sollen. Der Fokus liegt auf der Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, der Armutsreduktion, dem Wirtschaftswachstum, dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Geschlechtergleichstellung. Die SIFEM handelt in Erfüllung der aussenpolitischen Zielsetzungen
des Bundes nach Artikel 54 der Bundesverfassung (BV)1.
Die SIFEM investiert in Ländern, welche die Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe2 erfüllen und richtet ihre Aktivitäten auf die Prioritätsländer und -regionen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit aus. Sie hat bis heute über 1 Milliarde Franken in den Privatsektor von Entwicklungs- und Schwellenländern eingebracht und zusammen mit anderen öffentlichen sowie privaten Anlegern rund 870 000 formelle Arbeitsstellen geschaffen oder erhalten. Die Investitionen richten sich dabei nach dem Prinzip der finanziellen Additionalität, d.h. die SIFEM stellt Finanzierungen zur Verfügung, die ohne öffentliche Unterstützung von den privaten Finanzmärkten nicht zu angemessenen Bedingungen bzw. nicht in genügender Höhe für vergleichbare Entwicklungszwecke erhältlich sind.
Die SIFEM investiert primär in Branchen von besonderer Bedeutung für die realwirtschaftliche Entwicklung der Zielländer. Dazu zählen auch Infrastrukturprojekte mit einem Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien. Die verarbeitende Industrie spielt eine wesentliche Rolle, weil sie viele Stellen mit einfachem Anforderungsprofil schafft. Eine hohe soziale Bedeutung kommt Investitionen in den Gesundheits- und Bildungssektor zu.
Mit einer Kapitalausstattung von rund 650 Millionen Franken investiert die SIFEM aktuell zwischen 80 und 100 Millionen Franken pro Jahr und konnte die Investitionskapazität seit ihrer Gründung im Jahr 2011 verdoppeln. Sie finanziert sich durch eigene Geschäftstätigkeit und verwendet für die Investitionstätigkeit auch die Rückflüsse aus erfolgreich verlaufenden bzw. abgeschlossenen Projekten. Dies bedeutet, dass das eingesetzte Kapital und die Erträge wieder in das Anlage-Portefeuille zurückfliessen und für neue Kapitalzusagen zur Verfügung stehen. Auf diese Weise kann ein Franken Investitionskapital mehrfach eingesetzt werden.
Die SIFEM ist eine Beteiligungsgesellschaft und beschäftigt lediglich eine teilzeitlich angestellte Verwaltungsratssekretärin. Der Verwaltungsrat mit aktuell sieben Mitgliedern ist für die Umsetzung der bundesrätlichen Vorgaben und die Geschäftspolitik verantwortlich. Die Geschäftsführung und das Verwalten der Anlagen obliegen im Mandatsverhältnis einer auf nachhaltige Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern spezialisierten Managementgesellschaft. Sie bereitet die Investitionsentscheide des Verwaltungsrats vor, setzt sie um und überwacht die Investitionen.
Die Wahrnehmung der SIFEM-Eignerinteressen durch das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat das zuständige Generalsekretariat3 basierend auf einer vertraglichen Vereinbarung an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) delegiert. Für das Controlling der SIFEM steht das SECO in regelmässigem Kontakt mit dem Verwaltungsrat und der Managementgesellschaft und führt periodisch Controlling-Gespräche durch. Diese Organisationsform erlaubt eine effiziente und professionelle Führung, Steuerung und Aufsicht der SIFEM.4
1 SR 101
2 Vgl. www.oecd.org > dac > daclist
3 Gemäss Artikel 4 der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom 14. Juni 1999 (OV-WBF, SR 172.216.1)
4 «Prüfung der Aufsicht über die Einhaltung der strategischen Ziele 2014—2017 des Bundesrates durch die SIFEM AG», Eidgenössische Finanzkontrolle, Bericht EFK-17065, Bern, 12. Juli 2017.