Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/72: Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM AG · 17 Seiten

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Art. 1 Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes

Absatz 1: Viele Geberländer, darunter die Schweiz, haben spezialisierte Entwicklungsfinanzierungsgesellschaften (engl. Development Finance Institutions) unter staatlicher Kontrolle geschaffen, welche für die Investitionsförderung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zuständig sind. Die SIFEM wurde mit mehreren Beschlüssen des Bundesrats sowie des Parlaments im Rahmen des Budgets 2011 als privatrechtliche Aktiengesellschaft etabliert und ist Teil der dezentralen Bundesverwaltung. Sie investiert ihre Finanzmittel zugunsten von privaten Akteuren, deren Tätigkeit mit den aussenpolitischen Zielen der Schweiz übereinstimmen. Diese Ziele werden konkretisiert im EZA-HH-Gesetz sowie (derzeit) im Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Zu-

sammenarbeit mit den Staaten Osteuropas23 (nachfolgend «Ost-Gesetz»), wobei hier die Ziele des Ost-Gesetzes betreffend die Zusammenarbeit mit Staaten Osteuropas ausserhalb der EU gemeint sind. Der Unternehmenszweck wird in Artikel 3 umschrieben.

Absatz 2: Wie bis anhin bleibt die SIFEM dem WBF zugeordnet (vgl. Anhang 1, VI, Ziff. 2.3.1 RVOV

und Art. 15i OV-WBF24). Das WBF ist auch die vom Bundesrat bezeichnete Eignerstelle der SIFEM. Die Wahrnehmung der Eignerinteressen hat das zuständige WBF-Generalsekretariat basierend auf einer vertraglichen Vereinbarung an das SECO delegiert.

Art. 2 Rechtsform, Firma und anwendbares Recht

Absatz 1: Die SIFEM hat die Rechtsform einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft. Dies entspricht der heutigen Rechtsform der SIFEM (Art. 30a Abs. 1 EZA-HH-Verordnung).

Bei einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft finden die Bestimmungen des Obligationenrechts unmittelbar Anwendung. Das vorliegende Gesetz weicht von diesen Bestimmungen nicht ab, gibt aber dem Bundesrat und der SIFEM Vorgaben, wie die Gesellschaft ausgestaltet (Statuten) und geführt (Wahrnehmung der Aktionärsrechte) werden soll. Einschlägig sind in dieser Hinsicht auch die Bestimmungen der Entwicklungszusammenarbeitsgesetze (vgl. Art. 1 Abs. 1).

Absatz 2: Die SIFEM AG ist unter der UID-Nummer CHE-112.401.487 im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen.

Art. 3 Zweck

Der Zweck der SIFEM bildet die Basis für die Umschreibung der Aufgaben im 2. Abschnitt des vorliegenden Gesetzes. Die Zweckvorgaben sind auf unbestimmte Zeit angelegt und bilden zusammen mit den Aufgaben und Grundsätzen sowie den in Artikel 1 Absatz 1 genannten Entwicklungszusammenarbeitsgesetzen die Grundlage für die Formulierung der strategischen Ziele des Bundesrates (vgl. Art. 8). Die Eignerstrategie, der Grundauftrag und die Stellung der SIFEM werden mit dem vorliegenden Gesetzesprojekt nicht geändert.

Die Armutsreduktion und eine nachhaltige Entwicklung sind die Raison d’être der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz. Die SIFEM ist Teil des Instrumentariums, das in Erfüllung der aussenpolitischen Ziele des Bundes (Art. 54 BV) auf die Förderung eines möglichst viele gesellschaftliche Gruppen und Schichten einschliessendes (inklusives) Wirtschaftswachstum und des nachhaltigen Wohlstands fokussiert.

Um die Innovationsfähigkeit, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von privaten, nicht-kotierten Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu stärken und ihnen den Zugang zu Märkten und die Teilhabe an internationalen Wertschöpfungsketten zu erleichtern, stellt die SIFEM bedürfnisgerechte und innovative Finanzierungslösungen zur Verfügung und bietet fachliche Unterstützung in Form von Beratung und Wissenstransfer an, welche die Unternehmen für ihr Wachstum, eine verantwortungsvolle Betriebsführung und die Verwirklichung der Unternehmensziele benötigen.

Die SIFEM hat als öffentliche Investorin gleichzeitig den Auftrag, für die Unternehmensfinanzierung zusätzliche privatwirtschaftliche Ressourcen zu erschliessen und im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften verantwortungsvolle Finanzsektorakteure als Ko-Investoren zu gewinnen.

23SR 974.1

24 SR 172.216.1