Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 13 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
Aktenzeichen: 216.2-3956/2/1
Der Absatz 1 sowie die Buchstaben d bisund f werden redaktionell bereinigt.
Übergangsbestimmungen
Zu Absatz 1
Für Sachverhalte im Zusammenhang mit der Berechnung, der Ausrichtung sowie der Nach- und Rückzahlungen von Pauschalen nach den Artikeln 20 bis 27a, die sich vor Inkrafttreten dieser Verordnungsänderung ereignet haben, gilt das alte Recht.
Zu Absatz 2
Bei Inkrafttreten der Verordnungsänderung sollen die Pauschalbeträge nach den Artikeln 22 Absätze 1 und 5 sowie 26 Absätze 1 und 5 der AsylV 2 dem Landesindex der Konsumentenpreise (Stand 31. Oktober 202x) angepasst werden. Ohne eine solche Übergangsbestimmung würde für diese Verordnungsbestimmungen eine Anpassung erst auf das Folgejahr nach dem Inkrafttreten erfolgen.
4. Erläuterungen zur Bestimmung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Zu Artikel 77d Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 1 bis
In Buchstabe d erfolgt der Hinweis auf die Anforderungen an Sprachnachweisverfahren, welche zur Bescheinigung der Sprachkompetenzen erforderlich sind. Die allgemein anerkannten Qualitätsstandards werden hinsichtlich der Ausrichtung auf die schweizerischen Verhältnisse und die Alltagsorientierung ergänzt.
In Absatz 1biswird die rechtliche Grundlage geschaffen, damit Personen, welche vor ihrer Einreise in die Schweiz bereits ein Sprachzertifikat erworben haben, welches die erforderlichen Sprachkenntnisse bestätigt, von Sprachnachweisen, die einen Bezug zur Schweiz aufweisen, ausgenommen werden können.
Übergangsbestimmung
Die Verordnungsanpassung soll mit einer Übergangsbestimmung bis zum 1. Januar 2025 versehen werden, welche den verschiedenen Anbietern von Sprachtests in den Kantonen genügend Zeit einräumen, ihre Test- und Nachweisverfahren den neuen Anforderungen anzupassen.