Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 13 Seiten
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Aktenzeichen: 216.2-3956/2/1
Prüfung der Sprachkenntnisse auf die restlichen Integrationskriterien (Art. 58a des Ausländer- und Integrationsgesetzes; AIG, SR 142.20) abgestimmt erfolgen kann, sind die Anforderungen an die Sprachnachweise zu präzisieren.
2. Grundzüge der Vorlage
2.1. Neues Finanzierungssystem Asyl (Änderung der AsylV2)
Zur Bearbeitung des Folgemandates zur IAS wurde auf fachlicher Ebene unter der Co-Leitung des Staatssekretariats für Migration (SEM) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) eine Projektgruppe eingesetzt mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und Gemeinden aus dem Migrations-, Sozial- und Integrationsbereich2. Diese setzte sich in insgesamt 5 Workshops im Zeitraum zwischen Dezember 2018 und Dezember 2019 intensiv mit dem Finanzierungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich auseinander. Die Projektgruppe hat den Schlussbericht «Integrationsagenda Schweiz: Anpassung des Finanzierungssystems Asyl» am 17. Juni 2020 verabschiedet. Am 12. Oktober 2020 hat das politische Steuergremium (Vorstehende EJPD und WBF sowie Delegierte der KdK, EDK und SODK) zustimmend vom Schlussbericht Kenntnis genommen und die SODK und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) beauftragt, die Anpassungen des neuen Finanzierungssystems Asyl den Kantonen zur Konsultation zu unterbreiten. Die KdK und die SODK haben gemeinsam im Vorfeld der Vernehmlassung bei den Kantonsregierungen vom 26. Oktober 2020 bis zum 21. Januar 2021 diese Konsultation zum Schlussbericht TP1 «Anpassung des Finanzierungssystems Asyl» durchgeführt.
Die Kantonsregierungen haben am 26. März 2021 an der Plenarversammlung der KdK dem neuen Finanzierungssystem Asyl, das den Akzent auf die Berufsbildung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen legt, zugestimmt. Aus ihrer Sicht erfüllt das Gesamtpaket die Zielsetzungen des gemeinsamen Projekts von Bund und Kantonen. Die vorgeschlagenen Anpassungen ermöglichen es, wesentliche Verbesserungen bezüglich Anreize zu erzielen bzw.
Fehlanreize wirksamer zu beseitigen.
Die Kantone wollen allerdings nicht, dass es mit dem neuen Finanzierungssystem zu Lastenverschiebungen kommt und schlagen vor, nach einigen Jahren eine Kostendeckungsanalyse durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, ob die vom Bund ausgerichtete Globalpauschale die effektiven Kosten der Kantone für die Unterbringung und Sozialhilfe deckt und wieviel der Bund zu den Betreuungskosten beiträgt. Die Kantonsregierungen unterstützen auch den neu vorgesehenen Korrekturfaktor, wonach bei Erwerbstätigen mit tiefen Einkommen zukünftig keine Globalpauschale mehr abgezogen wird. Viele Kantone erachten jedoch den dafür festgelegten Einkommensschwellenwert von 600 Franken als zu tief und befürchten, dass dieser kaum Wirkung zeigt. Sie erwarten daher, dass der Korrekturfaktor in einem Monitoring überprüft wird, um bei Bedarf den Schwellenwert anzupassen.
2 Die Projektgruppe war neben Vertretern von SEM und SODK aus Vertretern der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), der BeKo, der Kontaktgruppe der kantonalen Asylkoordinatorinnen und -koordinatoren (KASY), der KdK, der kantonalen Integrationsdelegierten (KID), der Konferenz der kantonalen Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), des Schweizerischen Städteverbandes (SSV), des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) und der Vereinigung der kantonalen Migrationsämter (VKM) zusammengesetzt.