Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 13 Seiten
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Aktenzeichen: 216.2-3956/2/1
5. Erläuterungen zur Bestimmung der Bürgerrechtsverordnung (BüV)
Zu Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d
In Buchstabe d erfolgt der Hinweis auf die Anforderungen an Sprachnachweisverfahren, welche zur Bescheinigung der Sprachkompetenzen erforderlich sind. Die allgemein anerkannten Qualitätsstandards werden hinsichtlich der Ausrichtung auf die schweizerischen Verhältnisse und die Alltagsorientierung ergänzt.
Übergangsbestimmung
Die Verordnungsanpassung soll mit einer Übergangsbestimmung bis zum 1. Januar 2025 versehen werden, welche den verschiedenen Anbietern von Sprachtests in den Kantonen genügend Zeit einräumen, ihre Test- und Nachweisverfahren den neuen Anforderungen anzupassen.
6. Inkrafttreten
Die Änderungen in der AsylV2, der VZAE und der BüV sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Damit haben die Kantone genügend Zeit im Bereich des neuen Finanzierungssystems die notwendigen Anpassungen in den kantonalen Systemen vorzunehmen. Der Bundesrat wird die gesamte Vorlage voraussichtlich im Frühling 2022 verabschieden.
7. Finanzielle und personelle Auswirkungen für Bund und Kantone
7.1 Neues Finanzierungssystem Asyl
Die Umstellung auf das neue Finanzierungssystem erfolgt kostenneutral und vermeidet eine systematische Lastenverschiebung zwischen Bund und Kantonen. Es werden zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen, um eine rasche und nachhaltige Integration zu erreichen bzw. um Fehlanreize zu vermeiden. Gleichzeitig verbleibt mit dem Bonus-Malus-System zwischen den Kantonen weiterhin ein finanzieller Anreiz für eine erfolgreiche Integrationsarbeit. Die umfangreichen Modellsimulationen mit den Zahlen der Jahre 2012–2018 zeigen, dass das neue Finanzierungssystem schwankungstauglich ist und über die betrachtete Zeitperiode im Vergleich zum Status Quo nur zu geringfügigen Verschiebungen in den Auszahlungssummen zwischen den Kantonen (bei kleinen Kantonen retroperspektiv zu maximal ± 3 %) führt. Weitere von den Kantonen berechnete und auf die Zukunft ausgerichtete Modellannahmen lassen sogar den Schluss zu, dass weitgehend alle Kantone in finanzieller Hinsicht profitieren können, sofern sie die Ziele der Integrationsagenda verfolgen und so und ein gesamtwirtschaftlicher Nutzen erzielt werden kann.
Der vorgesehene Wechsel vom bisherigen zum neuen Finanzierungssystem Asyl mit einem klaren Fokus auf die Berufsbildung (Arbeit dank Berufsbildung) führt dazu, dass sich der abgeltungsberechtigte Bestand an vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen erhöht. Die kostenneutrale Umstellung erfordert deshalb, dass die Höhe der künftigen Pauschalen reduziert